Illegale Preisabsprachen

Kartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Sennheiser

12. Mai 2025, 8:00 Uhr | Michaela Wurm
© Sennheiser

Das Bundeskartellamt hat gegen Sennheiser eine Geldbuße in Millionenhöhe verhängt. Der Hersteller soll die Verkaufspreise seiner Produkte beobachtet und Händler, die unter UVP verkauften, zur Preisanpassung aufgefordert haben.

Der Kopfhörer-Hersteller Sennheiser hat eine millionenschwere Strafe aufgebrummt bekommen. Der Grund sind illegale Preisabsprachen, die Sennheiser laut Bundeskartellamt mit seinen Händlern getroffen hat.

Insgesamt hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Millionen Euro gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende verhängt. Die Vorwürfe betreffen die Consumer-Sparte, die Sennheiser an Sonova verkauft hatte (connect professional berichtete). Sonova hatte diesen Geschäftsbereich samt Mitarbeitern und Markennutzungsrecht im März 2022 übernommen und den Verstoß bis zum September 2022 fortgeführt.

Laut Bundeskartellamt haben Sennheiser-Mitarbeiter seit 2015 neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit deutschen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise für „Premium-Kopfhörer“ an Endverbraucher getroffen. Diese Abstimmungen bezogen sich auf eine Anhebung der Endverbraucherpreise. Die Endverbraucherpreise der Händler wurden dabei fortlaufend beobachtet, wobei neben Preisvergleichsdiensten im Internet zum Teil auch eine spezielle Software benutzt wurde.

Immer dann, wenn Endverbraucherpreise deutlich unter der Unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) lagen, seien die Händler aufgefordert worden, diese anzuheben. Intern sei für die Preispflegemaßnahmen eine „Code-Sprache“ verwendet worden, welche sich auf die Einhaltung der selektiven Vertriebskriterien bezog. Auch nach dem Übergang des Geschäftsbereiches auf Sonova wurden diese Abstimmungsmaßnahmen in geringerer Intensität noch bis zur Durchsuchung des Bundeskartellamts im September 2022 fortgesetzt.

„Bei illegalen Kartellen denkt man in erster Linie an Absprachen auf derselben Marktstufe, also etwa zwischen Herstellern oder zwischen Händlern. Der Preiswettbewerb wird aber auch dann zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern erheblich beeinträchtigt, wenn ein Hersteller mit seinen Händlern Festlegungen über den Ladenpreis trifft“, erläutert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.“ Sennheiser habe über einen langen Zeitraum die freie Preisbildung bei dem Vertrieb von Premium-Kopfhörern eingeschränkt. „Die Endverbraucherpreise wurden fortlaufend beobachtet und bei Bedarf wurde bei den beteiligten Händlern interveniert, um die Preise anheben zu lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden sogar einer kartellrechtlichen Schulung unterzogen, nutzten die gewonnenen Erkenntnisse aber, um die Preisbindung zu verschleiern. Dies zeigt, dass Compliance-Maßnahmen in Unternehmen nicht nur durchgeführt, sondern auch gelebt werden müssen", so Mundt.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass Sennheiser und Sonova mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert haben. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler sind aus Ermessensgründen keine Bußgeldbescheide ergangen.

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