Jeder Mitarbeiter ist für seine Aktivitäten auf Social-Media-Plattformen verantwortlich - dabei spielt es keine Rolle, ob er mit seinem Firmenrechner Social-Media-Plattformen privat oder beruflich nutzt. Alle Beiträge mit Bezug auf das Unternehmen müssen namentlich gekennzeichnet sein.
Gerade weil sich bei Social Media ungezwungene und offene Kommunikationsformen etabliert haben, müssen die Social-Media-Richtlinien dennoch einen Passus über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben enthalten. Auch hier gelten das Urheber- und Markenrecht sowie der Datenschutz. Dies betrifft alle vertraulichen persönlichen Daten und gilt ebenso für Betriebsgeheimnisse, beispielsweise aus der Produktentwicklung.