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Datenschutz im DS-GVO Zeitalter - worum geht es eigentlich?

17. Januar 2020, 11:51 Uhr | HRES Development

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

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Aber wie soll man damit anfangen?

Die Aktualisierung Ihrer Datenschutzerklärung auf der Firmenwebseite ist sicherlich ein guter Start. Im nächsten Schritt sollten Sie sich ein paar sehr grundsätzliche Fragen stellen:

1. Gibt es in unserer Organisation so etwas wie Massendatenverarbeitungen?

Jetzt gibt es Datenschützer, die bereits den elektronischen Mailversand als »Massendatenverarbeitung« einstufen, wobei der Gesetzgeber hierbei eher Facebook und Co im Kopf hatte und nicht die »Outlook-Inbox von Tischlerei Schulze«. Dennoch sollte die Frage sorgfältig abgewogen werden.

2. Verarbeiten wir besonders schützenswerte Daten?

Daten, wie der Name oder die Anschrift einer Person, sind zwar auch zu behüten, aber lange nicht so sensibel wie z.B.

  • die Gewerkschaftszugehörigkeit
  • biometrische Daten (Fingerabdrücke…)
  • Daten zur sexuellen Orientierung einer Person

Sobald man diese Art Daten verarbeitet, sollte man intensiv prüfen, wie weit diese spezielle Verarbeitung besondere Anforderungen an die eigene Organisation stellt!

Oftmals kann bei dieser Fragestellung nur ein ausgebildeter Datenschutzbeauftragter helfen, der unter Umständen von einem weiteren datenschutzrechtlichen Instrument Gebrauch machen muss: der Datenschutz-Folgenabschätzung (kurz DFA).

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