Die EU-DSGVO trat im Mai 2018 verbindlich in Kraft, vor gut anderthalb Jahren. 2019 war das erste Jahr, in dem Unternehmen deutlich die Konsequenzen der Nicht-Beachtung zu spüren bekamen. Es hat gezeigt: Niemand ist vor Strafe sicher – sei es mittelständisches Familienunternehmen oder Großkonzern.
Die teilweise spektakulären Geldbußen sollten als Warnung gesehen werden, dass die lokalen Datenschutzbehörden es ernst meinen. Es lohnt ein Rückblick auf die zwei bedeutendsten Fälle in diesem Jahr:
Insgesamt geht also ein ereignisreiches DSGVO-Jahr zu Ende – das eventuell nur einen Vorgeschmack liefert auf das, was nächstes Jahr noch folgt. Fakt ist, dass Unternehmen sich kontinuierlich mit dem Thema Compliance auseinandersetzen müssen – die Einhaltung einer solch komplexen Verordnung ist keine einmalige Sache. Hierzu zählen sowohl organisatorische als auch technische Maßnahmen. Der erste und wichtigste Schritt, den Betriebe durchführen müssen, ist eine umfassende Sicherheitsüberprüfung und Risikobewertung durchzuführen und ihre Daten den Datenbesitzern in ihrer gesamten Umgebung zuzuordnen. Die erfolgreiche DSGVO-Compliance setzt voraus, dass jedes Unternehmen weiß, wer seine Benutzer sind, wo sich behördlich kontrollierte und sensible Daten befinden und wie diese existieren. Sobald Daten und Eigentümer erfasst sind, müssen Unternehmen die Kontrollen verstärken, die bestimmen, wer Zugriff auf bestimmte Informationen hat und wer nicht. Der Datenzugriff muss durch „Least Privilege“ gesteuert werden, sodass der Zugriff auf nur minimale Ressourcen erlaubt ist und der auf sensible Daten stark eingeschränkt ist. Diese Rechte müssen regelmäßig überprüft werden.
Viele Unternehmen fühlen sich von den Anforderungen der DSGVO immer noch überfordert, besonders wenn man die finanziellen Auswirkungen der Nichteinhaltung berücksichtigt. Die Nutzung von Identity Governance als Kernstück der betriebsinternen Sicherheitsstrategie zum Schutz des Zugriffs auf Kundendaten kann jedoch dazu beitragen, das Risiko eines Datenverstoßes und des daraus resultierenden Bußgeldes zu minimieren.