Doch auch abseits solcher eigentlich schon aus reinem Menschenverstand zu verachtenden Vergehen wie Sex-Postings warten im allgegenwärtigen Netz mannigfache Gefahren auf die oft nur allzu arglosen privaten und beruflichen Nutzer. Gerade in den Sozialen Netzwerken wie Facebook oder auch Xing drohen bei Unachtsamkeit einige juristische Fallstricke, die unachtsame Netzwerker schnell teuer zu stehen kommen können. Ein typisches Beispiel ist das Posten und Empfehlen von fremden Multimediainhalten wie Bildern und Videos. Hier sollte sich jeder Nutzer vor dem Absenden an die Freundesliste oder gar Öffentlichkeit unbedingt zuerst fragen, ob er überhaupt das Recht hat, die entsprechenden Inhalte zu teilen und sie damit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So verbieten beispielsweise einige Bilderdienste, dass Kunden ihre Fotos über Soziale Medien teilen. Selbst wenn es erlaubt ist, sollten zumindest die Quelle und der Urheber mit angegeben werden.
Außerdem spielt auch in Sozialen Netzwerken das Persönlichkeitsrecht wieder eine große und dennoch weithin unterschätzte Rolle. Auch hier ist es nicht immer automatisch erlaubt, Bilder oder Videos zu posten und teilen, die auch fremde Personen zeigen. Diese müssen nicht nur darin einwilligen aufgenommen zu werden, sondern auch der Verbreitung explizit zustimmen, damit Ärger vermieden werden kann. Andernfalls drohen demjenigen, der sie weiter verteilt juristische Konsequenzen wie Abmahnungen und Anzeigen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen. In schweren Fällen können diese zu hohen Geldstrafen führen. Ähnlich sieht es zudem bei Posts in geschriebener Form aus. Allzu leicht lassen sich manche Nutzer in gefährliche Diskussionen verwickeln oder verleihen ihrer Wut über andere Personen ungezügelt Ausdruck im Internet. Die möglichen Konsequenzen bedenken dabei die wenigstens: Insbesondere Beleidigungen und die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen über andere können sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein weiteres Gefahrenfeld, das in Sozialen Netzwerken immer weiter um sich greift, sind Fake-Profile. Für Cyberkriminelle ist es ein Leichtes, eine exakte Kopie eines realen Profils zu erstellen. Damit versuchen sie dann entweder den eigentlicher Besitzer zu erpressen, in seinem Namen einzukaufen oder andere Personen aus seinem privaten oder beruflichen Umfeld zu mobben und beleidigen. Eine weitere Betrugsmöglichkeit besteht außerdem darin, die Kontakte der ihres Profils beraubten Person aufs Glatteis zu führen und sie beispielsweise unter Vorwänden dazu zu bringen, ihnen über mobile Bezahldienste wie die Paypal-Tochter Zong Geld zu überweisen. Immerhin sind die Opfer solcher virtuellen Identitätsdiebstähle nicht wehrlos gegen die Angreifer, da ihre Persönlichkeitsrechte durch die Fake-Profile verletzt werden. »Dadurch entstehen dem Opfer umfassende zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu«, erklärt Solmecke. »Außerdem kann über die Erstellung einer Strafanzeige wegen Stalkings, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede oder Betrug, an die Daten der Täter gelangt werden, um diese zur Rechenschaft zu ziehen«.