Ebenfalls von vielen Nutzern noch immer grob unterschätzt werden die Gefahren bei der privaten Nutzung von Online-Verkaufsplattformen wie eBay. Denn auch wer eigentlich nur seine Garage oder den Speicher entrümpelt und die überflüssigen Gegenstände privat im Internet verkauft, kann trotzdem schnell als gewerblicher Händler eingestuft werden. Damit ist er gesetzlich dazu verpflichtet, möglichen Käufern ein Widerrufsrecht einzuräumen und sie auch in der gesetzlich vorgeschriebenen Form darüber zu informieren. Ein Unterfangen, das alles andere als einfach ist und selbst manchen professionellen Händler überfordert. Kommt der Verkäufer diesen Pflichten nicht nach, kann er dafür abgemahnt werden. Zahlreiche Kanzleien in Deutschland haben sich darauf spezialisiert, mit solchen Fällen einiges Geld zu verdienen. Besonders schwierig ist die Lage beim Onlinehandel insofern, als es keine genauen gesetzlichen Vorgaben gibt, ab wann ein Verkäufer als gewerblich einzustufen ist. Aus der bisherigen Rechtsprechung kann lediglich als Überschlagsregel abgeleitet werden, dass schon 39 Verläufe innerhalb von fünf Monaten auf einen gewerblichen Handel schließen lassen können.
Eine Gefahr, die inzwischen vielen – aber trotzdem bei weitem noch nicht allen – Internetnutzern bekannt ist, stellt das Phishing dar. Mit teils sehr professionell anmutenden Mails täuschen Cyberkriminelle dabei die Identität eines seriösen Vertragspartners wie Banken, Shops oder Payment- und Mobilfunkprovidern vor. Ihr Ziel ist es, die arglosen Opfer zu täuschen und so entweder direkt an ihr Geld oder an wichtige Daten wie Kontoinformationen, Kreditkartennummern oder Onlinezugänge zu kommen, um diese anschließend zu missbrauchen. In anderen Fällen sind den Mails angebliche Rechnungen oder Vertragsunterlagen angehängt, bei denen es sich um malwareverseuchte Dateien handelt. Wer sie klickt, infiziert seinen Rechner und riskiert damit den Kontroll- und Datenverlust. Gerade im beruflichen Umfeld bleibt Phishing damit eine enorme Gefahrenquelle. Den Empfängern bleibt nur kritisch zu bleiben und im Zweifelsfall lieber zuerst direkt beim Vertragspartner nachzufragen, ob die Mail wirklich von ihm stammt.
Auch wenn vor einigen dieser Gefahren immer wieder gewarnt wird, so zeigen die Fallzahlen doch, dass sie weiterhin ein großes Problem darstellen. Viele Nutzer unterschätzen vor lauter Enthusiasmus über die neuen digitalen Möglichkeiten schlichtweg, welche Regeln gelten und wie groß der Ärger sein kann, den sie sich bei deren Nichtbeachtung einhandeln können.