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Die gefährlichsten Fallen im Internet

10. Februar 2015, 12:34 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Filesharing und Streaming

Filesharing ist alles andere als ein Kavaliersdelikt (Foto: Guillaume - fotolia)
Filesharing ist alles andere als ein Kavaliersdelikt (Foto: Guillaume - fotolia)

Trotz zahlreicher spektakulärer Abmahnfälle in den letzten Jahren ist vielen Internetnutzern offenbar immer noch nicht klar, dass die Nutzung von Filesharing-Netzwerken illegal und auf mehrfache Weise gefährlich ist. Einige gehen das Risiko auch bewusst ein und hoffen, dass sie nicht erwischt werden, wenn sie sich beispielsweise im Arbeitsnetzwerk »verstecken«. Einerseits lauert die Gefahr hier beim Download selbst, der mit Malware verseucht sein kann. Noch problematischer ist, dass die heruntergeladenen Dateien parallel auch noch an andere Nutzer verteilt werden. Denn damit macht der Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich und begeht somit einen eindeutigen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, wie ihn die Anwälte der Rechteinhaber seit Jahren immer wieder abmahnen.

Während insbesondere Filme und Serien früher gerne über Tauschnetzwerke heruntergeladen wurden, schauen sie sich die meisten Internetnutzer wegen der hohen Abmahngefahr inzwischen lieber per Stream an. Theoretisch sind sie dabei relativ sicher, da das reine Betrachten eines Streams und das dabei technisch auftretende Zwischenspeichern der Dateien bisher nicht als Verstoß gegen die Urheberrechte gelten. Allerdings sind einige Streaming-Portale bei genauerem Hinsehen nicht wirklich das, was sie auf den ersten Blick zu sein scheinen. Mehrere Angebote wie die beliebte Anwendung »Popcorn Time« funktionieren nämlich hinter ihrer einfachen Oberfläche technisch gesehen genauso wie eine Tauschbörse. Während es für weniger versierte Nutzer so aussieht, als würden sie lediglich einen Stream betrachten, läuft im Hintergrund der Software ein Bittorrent-Client. Über diesen werden die Dateien sowohl wie bei einem Tauschnetzwerk heruntergeladen, als auch gleich wieder an die anderen Nutzer weiterverteilt. Damit ist die Nutzung solcher Dienste rechtlich genauso zu bewerten wie illegales Filesharing. Dass die Abläufe im Hintergrund dem Nutzer dabei nicht immer klar sind, hilft ihm im Falle einer Abmahnung wenig, wie Solmecke weiß: »Die Unwissenheit des Nutzers schützt auch keineswegs vor einer Abmahnung. Das deutsche Urheberrecht sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor«.


  1. Die gefährlichsten Fallen im Internet
  2. Filesharing und Streaming
  3. Gefährliche Sex-Fallen im Internet
  4. Asoziale Netzwerke
  5. Teure Fehler auf eBay und Co

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