Corona-Warn-App

Eine App im Kampf gegen das Virus

7. Dezember 2020, 13:33 Uhr | Autorin: Anne Hardy / Redaktion: Diana Künstler

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Fünf Fragen, Fünf Antworten: Datenhandling

Corona-Warn-App
© Bild- und Informationsamt der Bundesregierung

Wie werden Datensicherheit und -schutz bei der Corona-Warn-App gewährleistet?

Laut Bundesregierung wurde bei der Entwicklung der Corona-Warn-App sichergestellt, dass sie den hohen deutschen Datenschutzanforderungen entspricht. Um die notwendigen Anforderungen zu gewährleisten, sind sowohl der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Beginn an in die Entwicklung der Corona-Warn-App eingebunden. Zusätzlich wurde der komplette Quellcode, auf dem die App basiert, öffentlich zugänglich gemacht. So können unabhängige Fachleute der Zivilgesellschaft sich jederzeit an der Entwicklung und Verbesserung der App beteiligen und sie auf Schwachstellen kontrollieren.

Welche personenbezogenen Daten speichert die Corona-Warn-App?

Wer die App nutzt, bleibt jederzeit anonym. Meldet man sich in der App an, muss man keine persönlichen Daten (wie E-Mail-Adresse und Name) angeben. Die dezentrale Datenspeicherung auf den Geräten selbst sowie die vollumfängliche Pseudonymisierung sollen laut Bundesregierung ein Höchstmaß an Datenschutz garantieren. Alle Daten – beispielsweise zu Begegnungen mit anderen die App nutzenden Personen – werden verschlüsselt und ausschließlich auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Es werden kurzlebige Zufallscodes von anderen Smartphones, auf denen die App installiert ist, gespeichert, wenn dabei die epidemiologischen Kriterien des RKI nach Nähe und Dauer der Begegnung erfüllt sind. Im Falle einer Infektion können dann freiwillig die eigenen Zufallscodes freigegeben werden, welche es anderen App-Nutzerinnen und -Nutzern erlauben, dass auf ihren Smartphones ihr Risiko berechnet wird. Mit diesen und den lokal gespeicherten Daten ist es der App beziehungsweise dem Smartphone (nicht aber dem Server) möglich, einen Kontakt mit einer Corona-positiv getesteten Person zu erkennen und entsprechend zu warnen. Daten, die eine Person identifizierbar machen – insbesondere Positionsdaten – werden nicht ausgelesen, verwendet oder gespeichert. Sichergestellt ist: Eine Corona-positiv getestete Person erfährt nicht, welche Personen, mit denen eine Begegnung stattgefunden hat, informiert werden. Kontaktpersonen erhalten keine Informationen über die Corona-positiv getestete Person. Weder die Bundesregierung, noch das Robert Koch-Institut, noch andere Personen, die die App nutzen oder die Betreiber der App-Stores können erkennen, ob man selbst eine Ansteckung mit Corona meldet oder ob man mit einer Corona-positiv getesteten Person Kontakt hatte.

Warum arbeitet die Corona-Warn-App mit Pseudonymisierung und nicht mit Anonymisierung?

Das Tracing in der App kann ganz logisch nur pseudonymisiert stattfinden, da ansonsten ja keine Warnung anderer Teilnehmer möglich wäre. Außerdem ist dadurch ein Schutz vor Missbrauch der App gewährleistet: Für die Verifizierung einer Infektion müssen auf sicherem Wege Testergebnisse und bestimmte Handys – aber nicht bestimmte Personen – einander zugeordnet werden können. Beim Tracing werden alle zehn Minuten wechselnde Bluetooth-Keys verwendet. Bluetooth-Keys sind Pseudonyme, diese werden in kurzen Abständen gewechselt, um eine Wiedererkennbarkeit einzelner Pseudonyme zusätzlich zu erschweren. Der Nutzer muss in der App keinerlei persönliche Daten eingeben. Es ist nur dem Nutzer selbst möglich, den Personenbezug herzustellen.

Kann mit der Corona-Warn-App durch Behörden überwacht werden, ob ich mich tatsächlich in Quarantäne befinde?

Nein, das ist technisch nicht möglich. Eine solche Funktionalität ist in dieser App auch zukünftig nicht vorgesehen.

Können Kinder und Jugendliche die Corona-Warn-App nutzen?
Die Corona-Warn-App ist grundsätzlich ab einem Alter von 16 Jahren über die App-Stores der Betreiber beziehbar. Kinder und Jugendliche in einem Alter von unter 16 Jahren können die App nutzen, wenn sie dies mit ihren Erziehungsberechtigten abgesprochen haben und diese
auch zustimmen.

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