Gerichtsurteil

Händler muss Kunden nicht auf Sicherheitslecks hinweisen

5. November 2019, 13:28 Uhr | Daniel Dubsky

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Enttäuschung über das Urteil

Sicherheitsexperten hatten dem Urteil mit Spannung entgegengesehen, entsprechend groß ist nun vielerorts die Enttäuschung. »Mit dem heutigen Urteil hat das OLG Köln die Verantwortung wieder einmal beim Verbraucher abgeladen und erteilt damit Händlern faktisch einen Freibrief, weiterhin Geräte zu verkaufen, denen selbst das BSI ›eklatante Sicherheitsrisiken für die Nutzer‹ bescheinigt hat«, moniert etwa Tim Berghoff, Security Evangelist bei G Data. Das sei ein großer Rückschritt für die Sicherheit, denn der Verbraucher sei in der Regel derjenige, der »am wenigsten einschätzen kann, ob und inwiefern ein Gerät über ein ausreichend hohes Sicherheitsniveau verfügt. Gerade hier wären die Händler und die Hersteller gefragt, die zumindest auf die Risiken hinweisen könnten – so hätte ein potenzieller Käufer wenigstens die Möglichkeit einer Entscheidung.«

Wie sehr Verbraucher in punkto Updates auf den Willen des Herstellers angewiesen sind, verdeutlicht das Gerät mit den 15 Sicherheitslücken, das die Verbraucherschützer für ihre Klage zum Anlass nahmen. Es handelte sich um ein »Mobistel Cynus T6«. Das BSI hatte den Hersteller nach dem Test auf die Lecks hingewiesen – ohne eine Antwort zu erhalten oder dass irgendwann noch ein Update veröffentlich worden wäre.

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