Illegales Abwerben von Verkäufern

Ebay verklagt Amazon

18. Oktober 2018, 10:40 Uhr | Peter Tischer

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Strategisches Vorgehen von Amazon

Der Klageschrift nach gingen die Amazon-Mitarbeiter strategisch vor und waren sich durchaus im Klaren, dass ihre Aktionen verboten waren. So sollen bei den Avancen gegenüber den Verkäufern gezielt Code-Wörter, Abkürzungen und Umschreibungen benutzt worden sein, die es Ebay erschweren sollten, sie per Schlagwortsuche zu finden. Der Firmenname wurde demzufolge mit Satzzeichen wie Punkten oder Bindestrichen bewusst umgestaltet, so dass er in E-Mails statt als Amazon etwa als AMZ, A.M.Z.N. oder a-m-a-z-o-n erschien. Laut Ebay wurden ausgeklügelte Methoden angewandt, um Spuren zu verwischen.

Ebays internes E-Mail-System ist für die Kommunikation zwischen Mitgliedern der Plattform untereinander oder auch mit dem Unternehmen vorgesehen. Dabei gelten jedoch klare Vorschriften, Absprachen für Geschäfte außerhalb von Ebays Handelsplatz sind nicht erlaubt. Brisant für Amazon: Teile der Klage stützen sich auch auf Aussagen von Mitarbeitern, die angeblich an solch dubiosen Abwerbeaktionen teilgenommen haben. Es habe sich um ein ganzes Team gehandelt, das «aktiv Verkäufer sucht, von denen wir glauben, dass sie auf der [Amazon-]Plattform erfolgreich wären», wird einer von ihnen zitiert. Viele Nachrichten ließen sich auch zu IP-Adressen zurückverfolgen, die Amazon zugeordnet werden könnten.

Die Abwerbeversuche über das interne E-Mail-System wurden laut Ebay nicht nur von Amazon-Mitarbeitern in den USA, sondern auch in Ländern wie Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien sowie Australien und Singapur unternommen. Das US-Finanzblatt «Wall Street Journal» hatte bereits Anfang des Monats über den Fall berichtet und unter Berufung auf eingeweihte Kreise geschrieben, dass Ebay Amazon eine Unterlassungsaufforderung geschickt habe. Damals hatte eine Sprecherin von Amazon der Zeitung noch gesagt, man werde die Anschuldigungen untersuchen.


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