Das GCSB behauptet hingegen, die weitergehende Überwachung der Kommunikation Dotcoms sei vom amerikanischen Geheimdienst NSA – zwar mit den technischen Mitteln aber ohne das Wissen des GCSB – durchgeführt worden. Eine Begründung, die neuseeländische Medien und Politiker als weiteren handfesten Skandal werten. Auch Dotcoms Anwälte halten diese Abhörpraxis für illegal und wollen gerichtlich dagegen vorgehen sowie einen Untersuchungsausschuss fordern. Bereits im Herbst 2012 hatte sich der neuseeländische Premierminister John Key öffentlich dafür entschuldigen müssen, dass Dotcom den ihm in Neuseeland zustehenden Schutz vor unrechtmäßiger Strafverfolgung nicht erhalten hatte. Nach neuseeländischem Recht dürfen Bürger und ständige Bewohner wie Dotcom nicht vom Nachrichtendienst überwacht werden.
Sollte sich dabei tatsächlich herausstellen, dass amerikanische Geheimdienste mit Mitteln und Hilfe der neuseeländischen Behörden illegale Überwachungsaktionen durchgeführt und dadurch Erkenntnisse über Dotcoms Geschäfte erlangt haben, könnte das auch dem noch immer laufenden Auslieferungsverfahren gegen ihn wieder einmal eine neue Wendung geben. Zuletzt hatte ein neuseeländischer Richter am Obersten Gerichtshof zwar bestätigt, dass die ursprünglich gegen Dotcom vorgebrachten Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung nach neuseeländischem recht keine Straftaten und damit auch kein Auslieferungsgrund sind. Gleichzeitig warf er Dotcom und einigen seiner Mitarbeiter jedoch nun plötzlich Betrug vor und stimmte damit einer Auslieferung zu. Das Berufungsverfahren in dieser Sache wird wohl erst nächstes Jahr stattfinden.