Gericht gibt Motorola und Samsung Recht

Kein Patentschutz für Apples Tastensperre

8. April 2013, 17:02 Uhr | Lars Bube
Das Bundespatentgericht hält Apples Patent auf einen virtuellen Riegel für nichtig. (Bild: Martina Berg - fotolia.com)

Das Bundespatentgericht hat einer Klage von Motorola und Samsung gegen Apples Wischgeste für zur Aufhebung der Tastensperre statt gegeben.

Mit einem Wisch ist alles weg: Im Patentstreit um die Entsperrung von Smartphones und Tablet-PCs per Wisch-Geste hat das Bundespatentgericht jetzt Motorola und Samsung Recht gegeben. Die beiden Unternehmen hatten dagegen geklagt, dass ihnen Apple mit Hinweis auf ein eigenes Patent verbieten wollte, die Tastensperre mit einem virtuellen Schieberegler zu lösen, wie er vom iPhone bekannt ist. Zwar haben die Konkurrenten inzwischen eigene Lösungen zur Entsperrung entwickelt, nach der Ansicht der Patentrichter ist Apples entsprechendes Patent (EP 1964022) allerdings nichtig. Apple kann vor dem Bundesgerichtshof in Revision gegen das Urteil gehen.


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