Nachdem das oberste neuseeländische Gericht entscheiden hat, dass die Hausdurchsuchung bei Kim Schmitz illegal war, feierte der Web-Unternehmer diese Nachricht sogleich mit einer großen Party im Pool seiner Villa. Gleichzeitig fordert er die Rückgabe seiner Daten vom FBI.
Kim Schmitz in Feierlaune: Nachdem es in den letzten Monaten wenig zu lachen gab, feierte der Internetmillionär Kim Schmitz, der sich inzwischen Kim DotCom nennt, diese Woche ein rauschendes Fest mit einigen seiner Freunde und Anhänger. Grund für die plötzliche Feierlaune war eine Entscheidung des obersten neuseeländischen Gerichtshofes (High Court), nach der die Durchsuchung seines mehrere Millionen Dollar teuren Anwesens sowie seiner Geschäftsräume und Server samt der Beschlagnahmung von Daten und Vermögenswerten so nicht durch das Gesetz gedeckt war. Richterin Helen Winkelman begründete dies vor allem mit einem Formfehler, den Schmitz Anwälte bereits vor einigen Monaten moniert hatten: Der Durchsuchungsbeschluss sei vor allem zu allgemein gehalten gewesen, weshalb die Behörden auch vieles mitgenommen hätten, das gar nichts mit dem eigentlichen Fall um Megaupload zu tun hatte. Darüber hinaus sei darin auch nicht vermerkt gewesen, dass die Daten in die USA gelieferten werden sollten. Selbst mit der nötigen Anmerkungen hätte dazu außerdem eine Strafanzeige in den USA gefehlt, so die Richterin.
Schmitz forderte über seine Anwälte deshalb die sofortige Rückgabe der Daten von der amerikanischen Bundespolizei FBI, die somit keinerlei Recht auf deren Besitz habe. Ob sich die amerikanischen Behörden davon beeindrucken lassen, scheint allerdings wenig wahrscheinlich. Bislang gewährten sie Schmitz Anwälten nicht einmal Einsicht in die komplette Anklageschrift und die zugehörigen Akten. Zumindest von den neuseeländischen Behörden soll er jetzt allerdings all jene Daten und Güter wiederbekommen, die fälschlicher Weise beschlagnahmt worden waren. Dazu zählen auch einige Luxusautos im wert von rund einer halben Milliarde Dollar, die von Schmitz Hof abtransportiert worden waren. Fraglich ist darüber hinaus, ob die bei den Durchsuchungen gesammelten Beweise nun überhaupt noch verwendet werden dürfen. Noch vor dem Gerichtstermin im August, bei dem über Schmitz Auslieferung an die USA entschieden wird, soll deshalb nun ein weiterer Prozess klären, inwieweit die Anklagepunkte damit überhaupt noch aufrechterhalten werden können. Schmitz hofft einer Auslieferung zu entgehen, da ihn in Neuseeland eine deutlich geringere Strafe erwarten würde als in den USA.