Die federführende Kanzlei ist dabei keine unbekannte, gerade für Apple. Sie hatte in der Vergangenheit bereits Vergleiche über 400 Millionen US-Dollar wegen Preisabsprachen bei E-Books sowie weitere 100 Millionen Dollar wegen der Benachteiligung von Entwicklern im App Store gegen den iPhone-Konzern erstritten. „Als unser Kartellrechtsteam die Zahlen hinter dieser Klage überprüfte, bemerkten wir sehr schnell mehrere deutliche Auffälligkeiten. Plötzlich 98 Prozent der Verkäufer eines bestimmten Produkts zu verlieren, ist wirklich beispiellos, vor allem, wenn es sich um ein Produkt handelt, das vom weltgrößten Technologieunternehmen hergestellt und vom weltgrößten Einzelhändler verkauft wird“, erklärt Steve Berman, geschäftsführender Partner bei Hagens Berman. „Sowohl Apple als auch Amazon haben von dieser wettbewerbswidrigen Vereinbarung profitiert und sind sie eingegangen, obwohl sie wussten, dass sie der Öffentlichkeit schaden würde.“
Sollte sich all das im Prozess bestätigen, könnte das Urteil für die beiden Konzerne empfindlich teuer werden. Immerhin können sich der Sammelklage alle US-Bürger anschließen, die seit Januar 2019 eines der betroffenen Geräte über Amazon gekauft haben. Potenziell gibt es also mehrere Millionen Geschädigte. Für sie fordert die Kanzlei eine finanzielle Entschädigung. Im Sinne des freien Handels sollen Amazon und Apple den Ausschluss des Wettbewerbs zudem mit sofortiger Wirkung unterlassen.
Selbst wenn deutsche Kunden sich der Sammelklage nicht anschließen können, hat der Fall damit durchaus auch für Deutschland und Europa einige Relevanz. Denn hier soll die bewusste Ausgrenzung von Händlern ebenso stattgefunden und zu den gleichen Effekten geführt haben. Tatsächlich finden sich kaum noch entsprechende Angebote von Drittanbietern im Marketplace, abgesehen von gebrauchten Geräten. Nach einem Ende der Aussperrung dürfte sich das schnell wieder ändern. Zudem könnte es auch in Europa eine entsprechende Wettbewerbsklage geben.
Dass sich ausgerechnet diese zwei Parteien zu einer solchen Allianz zusammengeschlossen haben sollen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Immerhin hatten sich Amazon und Apple lange regelrecht um den Verkauf von Apple-Produkten bekriegt, sodass beispielsweise Apple TV nicht nicht auf der Handelsplattform zu bekommen war.