Abmahnen trotz Krise

Serienabmahner machen Online-Händlern das Leben schwer

17. Juni 2020, 10:48 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Vorwürfe an den Gesetzgeber

Blankes Unverständnis herrscht bei vielen Betroffenen der Abmahnungen derzeit darüber, dass der Gesetzgeber laut ihnen zusieht und die bekannten Schwachstellen demnach nicht beseitigt. Viele Online-Händler fürchten darüber hinaus, selbst zum Ziel einer Abmahnung zu werden, wie aus den Kommentaren auf der Seite der Kanzlei deutlich wird. »Was ich nicht verstehen kann ist, dass es in unserem ausdifferenzierten Rechtssystem offenbar nicht möglich ist, zwischen anklickbarem Streitschlichtungslink und falschen Angaben in betrügerischer Absicht zu unterscheiden. Auch ist für mich nicht nachvollziehbar, wo hier bitte ein Schaden in Höhe einer Fantasiesumme von 500 bis 100.000 Euro für meinen mickrigen Mitbewerber entstanden sein soll«, so ein Kommentar. Die Hauptschuld sehen die Betroffenen bei den politisch Verantwortlichen, denen die Auswirkungen auf Kleinunternehmen offensichtlich völlig egal seien. »Der Einzelne kann ruhig untergehen, solang er nicht systemrelevant ist. Dieser Zustand ist abartig und erschütternd«, so ein Vorwurf.

 

Abmahnung wegen fehlender Verlinkung auf OS-Plattform

Ein Klassiker bei den Abmahnungen ist laut IT-Recht Kanzlei die fehlende Verlinkung auf OS-Plattformen. Online-Händler müssen seit dem 9. Januar 2016 auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung verlinken. Die Kanzlei rät deshalb, den nachfolgenden Text mitsamt anklickbarem Link auf
die OS-Plattform direkt unterhalb der Impressumsangaben darzustellen:

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr

Nach gängiger Rechtsprechung muss der Teil der Information »www.ec.europa.eu/consumers/odr« als anklickbarer Hyperlink ausgestaltet sein. Eine bloße Verweisung unter Nennung der URL der OS-Plattform reicht zur Erfüllung der Informationspflicht nicht aus. Und entgegen oft anderslautender Meinungen, die sich hierzu im Internet finden: Dieser Link muss nicht zusätzlich noch in die AGB.

 


  1. Serienabmahner machen Online-Händlern das Leben schwer
  2. Serienabmahner aktiver denn je
  3. Das fordern die Abmahner im Detail
  4. Vorwürfe an den Gesetzgeber

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