Das Urteil des EuGH stammt aus einem Verfahren von Oracle gegen usedsoft. Im Interview mit Computer Reseller News erklärt usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider, wie er die Entscheidung sieht und wie sie die Zukunft des Marktes beeinflussen könnte.
CRN: Wie stellt sich der Markt für gebrauchte Software aus Sicht des Handels dar? Ist er eher Consumer- oder Business-Orientiert?
Schneider: Die größte Potenzial steckt im B2B-Geschäft. Alleine in Deutschland werden laut Bitkom in diesem Jahr voraussichtlich 17 Mrd. Euro umgesetzt. Der Löwenanteil davon fällt auf Unternehmen. usedSoft hat sich deshalb von Anfang an auf Unternehmen als Kunden spezialisiert,
CRN: Ist das Geschäftsmodell rechtlich so gefährdet, wie es die Softwarebranche gerne kolportiert?
Schneider: Im Gegenteil: Nach dem EuGH-Urteil ist das Geschäftsmodell endlich rechtssicher. Was wir im Moment erleben, sind die letzten Rückzugsgefechte von Microsoft, Oracle & Co.
CRN: In diesem Jahr gab es bereits einige Urteile, beide Seiten konnten sich teilweise durchsetzen. Ist das Problem seiner Lösung damit näher?
Schneider: Ich darf Sie korrigieren: Seit dem EuGH-Urteil hat es keine Entscheidung mehr gegen einen seriösen Gebrauchtsoftware-Händler gegeben. Wie denn auch? Das höchste europäische Gericht hat den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. Der EuGH hat dabei entschieden, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt. Darauf aufbauend, hat das Landgericht Hamburg im August Microsoft unter Strafandrohung verboten, öffentlich zu behaupten, der Weiterverkauf von Microsoft-Programmen sei illegal. Wenn Microsoft diese Verfügung missachtet, drohen den Verantwortlichen bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder bis zu insgesamt zwei Jahre Haft.