Amazon will seinen Dash-Button nach Deutschland bringen. Verbraucherschützer kritisieren das Konzept des Online-Händlers scharf.
Letzte Woche wurde bekannt, dass Amazon seinen Dash-Button nach Deutschland bringen will (CRN berichtete). Mit ihm lassen sich per Knopfdruck Produkte des täglichen Bedarfs direkt beim Online-Händler bestellen. Gehen Waschmittel, Rasierklingen oder Katzenfutter aus, genügt ein Knopfdruck und per WLAN wird eine Amazon-Bestellung aufgegeben.
Jetzt hagelt es heftige Kritik von der Verbraucherzentrale NRW. Der Vorwurf: Die in Deutschland notwendige Beschriftung »zahlungspflichtig Bestellen« bei Online-Käufen fehlt beim Dash-Button komplett, hier genügt allein der Druck auf den unbeschrifteten Knopf, um eine Amazon-Bestellung auszulösen. »Das ist möglicherweise zu wenig und entspricht nicht den gesetzlichen Regelungen, die Verbraucher vor unbewussten Vertragsabschlüssen im Internet schützen sollen«, so die Verbraucherschützer. Auch weitere Angaben wie der Gesamtpreis und Informationen zum Widerrufsrecht würden Kunden auf dem Dash-Button nicht angezeigt. Was passiert beispielsweise mit Lieferungen die durch Drücken des Dash-Buttons von Gästen oder Kindern ausgelöst werden? Wer steht dann für den Kauf gerade?
Die Verbraucherschützer machen in diesem Zusammenhang auf einen weiteren Punkt aufmerksam: Preise und Lieferzeiten finden Kunden nur auf der mit dem Button verknüpften Amazon-App. »Wer also auf den Button drückt, sieht nicht, ob sich der Preis mittlerweile verändert hat.« Bei Kaufverträgen aber sei der Preis ein zentrales Element — und er werde bei vielen Online-Händlern teil im stundentakt geändert. Zudem sei für den Kunden nicht erkennbar, ob das Produkt bei Amazon zum Beispiel über unabhängige Marketplace-Verkäufer günstiger zu bekommen sei.