Der Fall ist nicht der erste, bei dem selektive Vertriebsmodelle die Gerichte beschäftigen. Oft sehen sich dadurch vor allem kleine und mittlere Online-Händler benachteiligt. Dabei schlagen sich die Gerichte keineswegs immer auf die Seite der Hersteller, die ihren Vertrieb derartig einschränken. Erst im Januar hatte der Bundesgerichtshof gegen den Sportartikelhersteller Asics entschieden. Dieser hatte sich über das Verbot des Bundeskartellamts beschwert, seinen Händlern die Nutzung von Preissuchmaschinen zu untersagen. Die Richter lehnten die Beschwerde ab, weil es offen-sichtlich sei, dass ein Nutzungsverbot von Preissuchmaschinen zu einer wesentlichen Beschränkung der Einzelhändler im Online-Handel führe. Daher bedürfe diese Frage keiner weiteren Klärung. Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Asics entschieden.<