Illegale Online-Shops

Vorsicht vor geklauten Identitäten

23. Oktober 2015, 14:53 Uhr | Peter Tischer
© Brian Jackson - Fotolia

Aktuell nutzen Kriminelle erbeutete Daten von Online-Shoppern, um illegale Online-Shops unter deren Namen anzumelden und darüber gefälschte Markenware zu vertreiben.

Wer in letzter Zeit in einem Online-Shop eingekauft hat, könnte, ohne es zu wissen, bereits selbst Besitzer eines solchen sein. Denn Cyberkriminelle nutzen aktuell die Identitäten ahnungsloser Online-Shopper, um eigene Shop-Websites auf deren Namen zu eröffnen. Der NDR hat nach eigenen Angaben 250 Betroffene in Deutschland recherchiert, deren Namen und Adressen für die Eröffnung illegaler Online-Shops verwendet wurden. Das Problem: die Kriminellen vertreiben über diese Shops gefälschte Markenware wie Sonnenbrillen. Entdeckt der Brillenhersteller die falsche Ware im Netz, kann er theoretisch den beklauten Konsumenten persönlich für den Shop haftbar machen. In vergleichbaren Fällen wurden Betroffene bereits aufgefordert, rund zwei Millionen Dollar Schadensersatz zu zahlen. Im schlimmsten Fall droht den Opfern sogar Gefängnis, während die Täter straffrei ausgehen. Vor allem Verfahren in den Vereinigten Staaten, die auch deutsche Nutzer betreffen, können in diesem Zusammenhang problematisch werden, wie der Hamburger Rechtsanwalt Klaus Lodigkeit gegenüber dem NDR erklärt. Denn oft werden US-Urteile mit einem Haft-befehl vollstreckt, die hier lebenden Beschuldigten aber nicht immer informiert. Bei einer Reise in die USA drohe dann die Festnahme am Flughafen sowie ein mehrwöchiger Gefängnisaufenthalt, bis die Sache aufgeklärt sei.

Internet-Rechtsanwalt Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS dagegen warnt vor zu viel Panikmache. »Wer nachweislich nichts von dem Online-Shop wusste, muss auch nicht haften.« Betroffene sollten eine Strafanzeige erstellen, sobald sie von dem Datenklau erführen. »Trudelt eine teure Abmahnung eines Markenrechtsinhabers ins Haus, können die Betroffenen die Strafanzeige vorlegen und damit deutlich machen, dass der Online-Shop nie von ihnen betrieben worden ist«, so der Rechtsanwalt. Problematisch dagegen könne es für diejenigen sein, die die gefälschten Markenprodukte erworben haben. »Hier könnte es sein, dass die Ware vernichtet werden muss und die Käufer ihr Geld nicht zurückbekommen.«


  1. Vorsicht vor geklauten Identitäten
  2. Phishing-Fälle nehmen zu

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