Mit fortschreitender Digitalisierung wird auch der Bedarf an RZs immer größer – und der Energiehunger von Servern und Netzwerktechnik. Wer bei der Nachhaltigkeit von Datacentern nur auf Strom und Abwärme schaut, greift zu kurz. Denn es gibt weiter Ansatzpunkte für einen kleineren CO2-Fußabdruck.
Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz hat klargemacht: Auch Rechenzentrumsbetreiber müssen sich an der klimafreundlichen Transformation der Wirtschaft beteiligen. Zwar gibt es bereits auf europäischer und nationaler Ebene Zielvorgaben für das Jahr 2030. Das Gesetz soll jedoch konkrete Maßnahmen anstoßen, um diese Ziele zu erreichen. Neben Gebäudeerstellung und Energieversorgung sind spätestens dann auch die Lieferanten für die Rechenzentrums-Infrastruktur gefordert, sich an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu beteiligen. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte weniger Ressourcen verbrauchen, der CO2-Fußabdruck kleiner wird und die RZ-Betreiber in ihren Bemühungen unterstützt werden.
Mehr als grüner Strom
Der Gesetzgeber blickt dabei in erster Linie auf den Energieverbrauch und die Weiterverwendung der damit verbundenen Abwärme. Laut einer Studie des IT-Verbandes Bitkom stieg zwar die Effizienz der Rechenzentren von 2010 bis 2020 um 21 Prozent, der Strombedarf erhöhte sich dennoch im gleichen Zeitraum um mehr als 50 Prozent auf 16 Milliarden kWh. Die Treibhausgasemissionen sanken nach einem Hoch im Jahr 2018 von 7,22 Millionen Tonnen CO2 dank des verstärkten Einsatzes von regenerativer Energie auf 6,09 Millionen Tonnen CO2.
Es gibt zudem bereits zahlreiche Initiativen zur Abwärmenutzung seitens der RZ-Betreiber, die dazu bereits in regem Austausch mit den Kommunen stehen.
80 Prozent der Treibhausemissionen entfallen auf den Stromverbrauch im laufenden Betrieb. Daher ist dieser ein besonders großer Hebel, um den CO2-Footprint zu verbessern. Die restlichen 20 Prozent sind es jedoch ebenso wert, bereits heute ins Auge gefasst zu werden. Nicht nur weil das Ziel der Transformation ein Netto-Null-Szenario ist. Sondern auch, weil sich Nachhaltigkeitsbestrebungen mit weiteren strategischen Zielen gut in Einklang bringen lassen und nicht zuletzt sogar zu Kostensenkungen beitragen können, wie einige folgende Beispiele zeigen.
ESG als Wettbewerbsfaktor
Nachhaltigere Unternehmen haben sich in verschiedenen Studien als resilienter gegenüber Krisen erwiesen – bei ähnlichen oder sogar besseren Gewinnmargen – zumindest, wenn das Thema wirklich gelebt wird und nicht nur als grünes Feigenblatt dient.
Wobei ESG mehr abdeckt als nur Klima- bzw. Umweltschutz. Neben Environment (E) sind darin auch Social (S) und Government (G) enthalten, also die Einhaltung gewisser sozialer Standards und gesetzlicher Vorgaben, wie dem Verbot von Kinderarbeit, dem Befolgen von Sanktionen oder auch keine Bestechung zu verüben. Gerade für Zulieferer der Rechenzentren sind unter anderem die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:
RoHS und REACH: Die EU-Richtlinie 2011/65/EU steht für die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Restriction of Certain Hazardous Substances, RoHS). Zu den Gefahrstoffen gehören beispielsweise Quecksilber, Blei, sechswertiges Chrom und Cadmium, ebenso Weichmacher sowie bromhaltige Flammschutzmittel. RoHS soll dazu beitragen, den Eintrag von solchen Stoffen in die Umwelt zu verringern, aber auch die Exposition gegenüber Menschen bei Produktion, Benutzung und Entsorgung zu vermindern.
In engem Zusammenhang damit steht die EU-Verordnung Nr. 1907/2006, die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, REACH). REACH betrifft anders als RoHS nicht nur E&E-Produkte, sondern auch den Einsatz während des Herstellungsprozesses, wie etwa in Lacken und Lösungsmitteln, sowie die Verwendung beispielsweise in Gehäusen und Beschichtungen.
Hersteller, Händler und Importeure sind dafür verantwortlich, RoHS und REACH einzuhalten und gegenüber Behörden und Kunden nachzuweisen. Ein Beitrag zur Reduzierung von Gefahrstoffen ist beispielsweise die Umstellung bei Steckverbindern auf Ecobrass, eine hochqualitative Messinglegierung, die kein giftiges Blei mehr enthält, eine andere Möglichkeit, Ressourcen zu schonen, ist der Einsatz von recyceltem Aluminium.
Konfliktmineralien: Nach dem Dodd-Frank-Act (Absatz 1502) sind alle börsennotierten Unternehmen in den USA sowie deren Zulieferer verpflichtet, die Herkunft bestimmter Rohstoffe, die als Konfliktmineralien eingestuft sind, aus ihren Produkten nachzuweisen. In der EU wurde dies mit der Verordnung 2017/821 in lokales Recht übernommen. Insbesondere sind mit Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold gemeint, nach ihren englischen Bezeichnungen (Tin, Tungsten, Tantalum & Gold) auch als „3TG“ bezeichnet. Ihr Abbau sorgt in vielen Regionen für Menschenrechtsverletzungen und kriegerische Auseinandersetzungen. Daher ist der Einsatz nur erlaubt, wenn entlang der Lieferkette die Herkunft aus Regionen sichergestellt wird, in denen die Erze und Stoffe verantwortungsvoll gewonnen und verarbeitet werden.
Code of Conduct: Jenseits der gesetzlichen Vorgaben können auch freiwillige Selbstverpflichtungen und Vereinbarungen innerhalb des Unternehmens ein Beitrag dazu sein, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung zu stärken. Als schriftlich fixierte Leitlinien geben sie Management und Mitarbeitenden eine Orientierung bei eigenen Entscheidungen, was die Verbindlichkeit und Umsetzungswahrscheinlichkeit erhöht. Ebenso demonstrieren sie die Ausrichtung auch gegenüber Kunden und Partnern – wo der Anteil derjenigen wächst, die auf ethisches und soziales Verhalten achten.