„Die Virtualisierung ihrer IT im Datacenter ist für Unternehmen unverzichtbar“, so das Credo von Jochen Staub, Senior Consultant IT-Management bei Materna. Erstens sprächen der hohe Nutzen und die hohen Kosteneinsparungen nach Erreichung des ROI-Zeitpunkts für die Virtualisierung, allen voran bei Servern und Desktops. Zweitens könnten sich so die Unternehmen weitgehend ihre Eigenständigkeit und Urteilskraft in puncto IT-Einsatz bewahren. Staub warnt in diesem Zusammenhang davor, dass sich Cloud-Services zu einem ausgewachsenem Hype entwickeln, mit dem viele Anbieter die Risiken für die Unternehmen als Cloud-Service-Adressaten bewusst ausblendeten. „Ich sehe solche Risiken vor allem in den Feldern Verfügbarkeit, Sicherheit und Compliance. Die zugrunde liegende IT-Virtualisierung bei den Cloud-Providern macht es den Datacenter-Verantwortlichen schwierig nachzuvollziehen, wo ihre Daten innerhalb der externen Wolke tatsächlich verarbeitet, zwischengespeichert und abgelegt werden.“
Auf Grund der aktuellen Rechtsgrundlage seien kritische Daten daher besser im eigenen Datacenter aufgehoben. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen in Deutschland machen eine Ausgliederung von schützenswerten Datenbeständen in die Cloud schwer, da die Unternehmen weiterhin in der Verantwortung stehen, den Schutz vor Fremdzugriff und die Einhaltung geltenden Rechts zu überprüfen und zu gewährleisten. Eine Übertragung dieser Pflichten auf Cloud-Provider ist nicht möglich.
Er plädiert deshalb dafür, im Datacenter die Hausaufgaben zu machen: „Virtualisierung, Automatisierung im Rahmen definierter Service-Management-Prozesse, Self-Service-Provisioning und verbrauchsorientierter Service-Abrechnung, um so innerhalb der Private-Cloud die Wertschöpfung der eigenen IT deutlich zu steigern.“ Die Säulen der privaten Wolke müssten nicht nur funktional, sondern auch organisatorisch und personell nahtlos zusammenwirken. „Erst danach sollte im Rahmen einer Hybrid-Cloud über partielle Outsourcing-Services in die Public-Cloud nachgedacht werden, ohne definierte Service-Level-Agreements und genaue Kostenvergleiche zu vergessen“, unterstreicht Staub. Als Aspiranten für die Auslagerung sieht er vorerst Services und Daten, die nach aktuellem Recht nicht den strengen gesetzlichen Schutzbestimmungen unterliegen und in absehbarer Zeit kein Bestandteil unternehmenskritischer Geschäftsprozesse sind.