Im Streit um Gesellschafterbeschlüsse hat Metro einen Etappensieg über MSH-Minderheitsgesellschafter Kellerhals vor dem BGH errungen.
Es ist ein erneuter juristischer Etappensieg für Metro in der MSH-Dauerfehde mit Minderheitsgesellschafter und Minderheitsgesellschafter Erich Kellerhals. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dessen Klage zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bei Media-Saturn abgewiesen und damit gleichzeitig ein gegenteiliges Urteil des OLG Münchens von 2014 aufgehoben. Konkret ging es um eine Entscheidung aus dem Jahr 2012, welche die Eröffnung neuer Media Markt-Standorte und Neuabschlüssen von Mietverträgen für neue Media Markt- und Saturn-Filialen. Während die Gesellschafterversammlung damals in 38 von 50 Fällen vorgeschlagene Standortmaßnahmen einstimmig annahm, stimmte Metro in neun Fällen dagegen, in drei Fällen enthielt sich die MSH-Mutter der Stimme. Metro hatte zuvor erklärt, sich nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen zu enthalten oder dagegen zu stimmen, da ihrer Ansicht nach betroffenen Abstimmungen nicht von der Gesellschafterversammlung zu entscheiden seien.
Kellerhals stufte dieses Verhalten als treuwidrig ein und klagte gegen die so getroffenen Beschlüsse. Während das OLG sich auf die Seite von Kellerhals stellte, sahen die Richter am BGH die Sachlage anders. Für sie ist ein Gesellschafter in seinem Abstimmungsverhalten grundsätzlich frei. »Die gesellschafterliche Treuepflicht verpflichtet einen Gesellschafter erst dann zu einer bestimmten Stimmabgabe, hier der Zustimmung zu den Standortmaßnahmen, wenn dies zur Erhaltung der geschaffenen Werte objektiv unabweisbar erforderlich ist und den Gesellschaftern unter Berücksichtigung ihrer eigenen schutzwürdigen Belange zumutbar ist«, so die Urteilsbegründung. Unabweisbar seien die Standortmaßnahmen nicht gewesen.
Kellerhals selbst deutet auf seine Website die BGH-Entscheidung als Erfolg für sich. Metro habe ihr Prozessziel nicht erreicht, die Unzuständigkeit der Gesellschafterversammlung festzustellen. »Sofern Convergenta Invest verlangt, in der Gesellschafterversammlung eine Entscheidung zu treffen, kann dies die Metro nicht verweigern«, so der Media Markt-Gründer.