Längere Lebensdauer für ITC-Produkte

EU-Aktionsplan fordert Recht auf Reparatur

12. März 2020, 10:49 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Nachteile für Funktion und Sicherheit der Geräte

Berg weist außerdem darauf hin, dass Geräte wie Smartphones hochkomplex sind. »Sie können nicht so flach, leicht und leistungsfähig und obendrein wasser- und staubdicht sein, wenn sie so konstruiert wären, dass jeder Nutzer sie einfach aufschrauben kann. Ein unsachgemäßes Öffnen der Geräte birgt darüber hinaus Sicherheitsrisiken – insbesondere bei sensiblen Bauteilen wie dem Akku. Ein Recht auf Reparatur hätte somit einen direkten Einfluss auf die Funktionalität und die Sicherheit der Geräte – zum Nachteil der Verbraucher.«
Er empfiehlt stattdessen, dass jeder Nutzer selbst auf die Langlebigkeit seines Gerätes achten soll: »Wer den Akku richtig lädt, Energie spart, indem er im Hintergrund laufende Apps schließt, das Gerät regelmäßig ganz ausschaltet und eine Schutzfolie auf dem Display anbringt oder eine wirkungsvolle Schutzhülle nutzt, vermeidet einen Großteil der Reparaturen. Viele Schäden treten nicht aufgrund von Materialfehlern oder Abnutzungserscheinungen auf, sondern schlicht, weil die Geräte nicht ausreichend geschützt werden.«

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