Der richtige Umgang mit Marken ist für ITK-Unternehmen nicht trivial. Hier lauern nicht nur für Assemblierer, die fremde Markenprodukte reparieren, aufrüsten oder umbauen, jede Menge Fallstricke. Rechtsanwalt Georg Jacobs informiert, was es dabei zu beachten gilt.
Der richtige Umgang mit eigenen und fremden Marken schützt Unternehmen aus der ITK-Branche vor großen finanziellen Risiken. Dies gilt nicht nur für den deutschen Markt, sondern gerade auch im internationalen Wettbewerb. Denn Kommunikationstechnik aus Deutschland ist weltweit begehrt. Wer fremde Markenprodukte repariert, aufrüstet oder umbaut, weiß in der Regel, dass er deren Namen und Logo nicht verändern darf. Andernfalls ist es eine Markenverletzung, wenn das Produkt danach wieder vertrieben wird. Und das kann teuer werden.
Ein ITK-Unternehmer verletzt die fremde Marke aber auch, wenn er oder seine Techniker ein Markenprodukt in seinen wesentlichen Merkmalen ändern und es unter der ursprünglichen Marke wieder in Verkehr bringen. Dies lässt sich am besten an einem Beispiel darstellen: Die Technik eines Hardware-Systems wird aufgerüstet oder ergänzt. In diesem Fall darf die insoweit veränderte Hardware nicht mehr die Marke des Original-Herstellers tragen.
Das ITK-Unternehmen, dessen Techniker den Server umgebaut hat, darf aber auch seine Marke in der Regel nicht neben der des Original-Herstellers anbringen. Denn das würde den unzutreffenden Eindruck einer Kooperation erwecken. In der Regel bleibt dem Unternehmen aus der ITK-Branche nur die Möglichkeit, das umgebaute Markenprodukt ohne Marke oder nur unter seiner eigenen Marke zu vertreiben – immer vorausgesetzt, dass dies im Einzelfall zulässig ist.