Was ITK-Hersteller, Händler und Assemblierer beachten müssen

Fallstricke im Markenrecht

14. Oktober 2015, 7:00 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Fremde Marken korrekt nennen

Fremde Marken korrekt nennen

Im Grundsatz darf ein ITK-Unternehmen die Marke(n) der Produkte, für die es Leistungen, Ersatzteile oder Zubehör anbietet, in notwendigem Umfang nennen. Das bedeutet zugleich, dass in der Regel das Logo der fremden Marke nicht genutzt werden darf, wenn die Nennung des jeweiligen Begriffs allein genügt.

Im Internet gelten sogar noch strengere Regeln. Wer etwa Zubehör für Computer eines bestimmten Herstellers anbietet, darf diese nicht einfach ohne Erlaubnis des Markeninhabers unter www.[Computerhersteller]-zubehör.de vertreiben. Denn dies ist zum einen aus markenrechtlicher Sicht nicht notwendig. Zum anderen erweckt er bereits mit diesem Domain-Namen den unzutreffenden Eindruck als betreibe der Computerhersteller den Internetauftritt – dies ohne Rücksicht auf die Gestaltung des jeweiligen Auftritts.

Darf ein ITK-Unternehmen eine fremde Marke und ein fremdes Logo nutzen – etwa des Herstellers, für dessen Produkte das Unternehmen Leistungen, Ersatzteile oder Zubehör anbietet – müssen weitere Besonderheiten beachtet werden. So muss das ITK-Unternehmen die Marke immer korrekt nennen und darf insbesondere das Logo nicht verändern. Führt der Hersteller ein neues Logo ein, muss das nutzende Unternehmen dieses gegebenenfalls entsprechend umstellen. Denn die Marke wird verwässert, wenn jeder Wiederverkäufer sie jeweils unterschiedlich abgeändert wiedergibt.


  1. Fallstricke im Markenrecht
  2. Fremde Marken korrekt nennen
  3. Internationaler Markenschutz: Nicht am falschen Ende sparen
  4. Markenschutz vor Markteintritt
  5. Frühzeitig schützen – Produktzergliederung verhindern

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