Was ITK-Hersteller, Händler und Assemblierer beachten müssen

Fallstricke im Markenrecht

14. Oktober 2015, 7:00 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Internationaler Markenschutz: Nicht am falschen Ende sparen

Internationaler Markenschutz: Nicht am falschen Ende sparen

Dem Schutz von eigenen Marken kommt bei ITK-Produkten und Dienstleistungen besonders im internationalen Kontext eine große Bedeutung zu. Denn Hightech »Made in Germany« hat einen ausgezeichneten Ruf.

Beim Vertrieb im Ausland sollte am Anfang aber stets die Überlegung stehen, ob ein Schutz der Marke auch international Sinn ergibt. Die Antwort: Für ITK-Exporteure ist ein internationaler Markenschutz bei neuen Produkten – also Waren und Dienstleistungen – grundsätzlich sinnvoll.

Natürlich ist es am günstigsten, allenfalls eine nationale Marke anzumelden. Dann läuft man als Exporteur jedoch Gefahr, dass ein Wettbewerber im jeweiligen Zielland bereits die gleiche oder eine ähnliche Marke als nationale Marke angemeldet hat und einem die Nutzung dort untersagt.

Hinzu kommt eine weitere Einschränkung: Trägt ein ITK-Exporteur nur eine nationale Marke ein, muss er auf seinem Internetauftritt deutlich machen, dass er sich mit seiner deutschen Marke nicht an Kunden in dem Land richtet, in dem eine verwechslungsfähige Marke im Ausland geschützt ist. Das wird praktisch schwierig, wenn man in seinem deutschsprachigen Internetauftritt klarstellen soll, dass Kunden aus Österreich oder der Schweiz leider nicht willkommen sind. Dadurch verbaut sich der Exporteur Geschäftschancen.


  1. Fallstricke im Markenrecht
  2. Fremde Marken korrekt nennen
  3. Internationaler Markenschutz: Nicht am falschen Ende sparen
  4. Markenschutz vor Markteintritt
  5. Frühzeitig schützen – Produktzergliederung verhindern

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