Der Schutz reicht am weitesten, wenn ein ITK-Unternehmen seine Marke für so viele Staaten wie möglich anmeldet. Doch auch das Extrem ist ohne vorherige Überlegung nicht sinnvoll. Eine weltweite Anmeldung kostet verhältnismäßig viel und ist nicht an das Unternehmen und seine Produkte angepasst. Zudem besteht die potenzierte Gefahr, in einigen Staaten – in denen das ITK-Unternehmen vielleicht gar kein Geschäft macht – ältere Rechte zu verletzen.
Markenschutz sollte der ITK-Exporteur daher für Länder anstreben, in denen er in absehbarer Zeit – meist werden etwa fünf Jahre berücksichtigt - Geschäfte machen möchte. Dabei sollte der Markenschutz idealerweise schon vor dem Markteintritt erfolgen.
Hat dort bereits ein anderes Unternehmen eine identische oder ähnliche Marke eintragen lassen, birgt der Vertrieb im Ausland Stolpersteine – etwa Verhandlungen mit dem Inhaber der älteren Marke oder ein behördliches oder gerichtliches Markenverfahren. ITK-Unternehmen haben in solchen Situationen meist nur die Wahl, dass Sie dem Inhaber der älteren Marke seine Marke zu dem Preis abkaufen, den dieser Inhaber gerne hätte, oder ihr Produkt weltweit oder für dieses Land umzubenennen. So kam es etwa 2011 in China. Eine vergleichsweise kleine chinesische Firma hatte die Marke iPad eintragen lassen. Die Folge: Mehrere Apple-Händler in China wurden verklagt. Im Endeffekt zahlte Apple 60 Millionen US-Dollar, um den Markenrechtsstreit beizulegen.