Was ITK-Hersteller, Händler und Assemblierer beachten müssen

Fallstricke im Markenrecht

14. Oktober 2015, 7:00 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 4

Frühzeitig schützen – Produktzergliederung verhindern

Dr. Georg Jacobs
Dr. Georg Jacobs
© Heuking Kühn Lüer Wojtek

Frühzeitig schützen – Produktzergliederung verhindern

ITK-Exporteure sollten sich daher auch frühzeitig um ihren internationalen Markenschutz kümmern, um die Einheitlichkeit ihrer Marke(n) sicherzustellen. Wer internationalen Markenschutz nur nach und nach einrichtet, wird in dem einen oder anderen Land auf gleiche oder ähnliche ältere Marken stoßen.

Darauf muss der Exporteur – meist – reagieren, indem er entweder viel für die Übernahme der älteren Marke bezahlt oder für diese Länder eine andere Marke in ähnlichem Design schafft. Eine solche Mehrmarkenstrategie führt in Fällen, in denen sie nicht beabsichtigt war, schnell zu einer oftmals geschäftsschädigenden Produktzergliederung.

Der Autor

Dr. Georg Jacobs ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, eine der größten wirtschaftsberatenden Sozietäten in Deutschland. Er berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen auf allen Gebieten des Marken- und Kennzeichenrechts, insbesondere im Bereich des Markenschutzes.

Kontakt: Tel. 0211 600 55-275, E-Mail: g.jacobs@heuking.de


  1. Fallstricke im Markenrecht
  2. Fremde Marken korrekt nennen
  3. Internationaler Markenschutz: Nicht am falschen Ende sparen
  4. Markenschutz vor Markteintritt
  5. Frühzeitig schützen – Produktzergliederung verhindern

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