Irreführende Modellbezeichnungen

Verbraucherschutz nimmt Apple-Händler ins Visier

14. August 2017, 12:50 Uhr | Lars Bube
Einige Verkäufer nutzen die gleichen Modellbezeichnungen verschiedener Gerätegenerationen von Apple für faule Angebote aus
© BigKnell - Fotolia

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht derzeit gegen mehrere Händler vor, die ihren Kunden ältere Apple-Geräte verkaufen, bei den Käufern aber den Anschein erwecken, es handle sich um die aktuelle Generation.

Nachdem sich die Kundenbeschwerden zuletzt gehäuft hatten, geht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen derzeit gegen mehrere Apple-Händler vor. Hintergrund des Problems sind die teils missverständlichen Modellbezeichnungen bei Apple, aus denen oft nicht direkt hervorgeht, um welche Gerätegeneration es sich handelt. Dieser Umstand führt dazu, dass einige Händler bei ihren Kunden aus Versehen und teils auch absichtlich den Eindruck erwecken, sie würden die aktuelle Modellreihe kaufen, obwohl es sich tatsächlich um die Vorgänger handelt. Die Verbraucherschützer konnten sowohl für einige MacBook- und iPad-Modelle als auch für den iPod Touch entsprechende Angebote ausfindig machen. Besonders häufig tauchen diese offenbar auf der Handelsplattform Ebay auf.

Selbst etablierte Apple-Händler wie Gravis sind davon betroffen. Laut der Verbraucherzentrale hat die Handelskette in ihren »WoW«-Angeboten auf Ebay ein iPad Pro mit dem Slogan das »größte und leistungsstärkste iPad aller Zeiten« beworben. Dadurch gingen zahlreiche Käufer davon aus, dass es sich bei dem Gerät zum Schnäppchenpreis von 849 Euro um das aktuelle iPad Pro der zweiten Generation handle, das normalerweise in dieser Konfiguration mit 12,9 Zoll und 256 GByte Speicher 999 Euro kostet. Tatsächlich bekamen die Kunden dann jedoch die ältere und bei Apple selbst gar nicht mehr verfügbare Vorgänger-Generation aus 2015 geliefert, die unter anderem einen schlechteren Prozessor und eine schwächere Kamera an Bord hat. Weil den Kunden der Unterschied nur bei einem genauen Abgleich der Leistungsdaten auffallen hätte können, wendete sich die Verbraucherzentrale an Gravis. Daraufhin wurde die Beschreibung immerhin etwas abgeändert.

Allerdings trifft die Händler nur ein Teil der Schuld. Denn neben den irreführenden gleichen Modellbezeichnungen für verschiedene Produkt-Generationen stammen auch die Produktbeschreibungen meist von Apple selbst. Diesen unglücklichen Umstand, »dass die Produktbeschreibung, die von Apple vorgegeben ist« Kunden irritieren könne, führte auch die Pressestelle von Gravis als Erklärung in Ihrer Antwort an die Verbraucherzentrale NRW an.


  1. Verbraucherschutz nimmt Apple-Händler ins Visier
  2. Täuschung ohne Widerruf

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