Die CO2-Emissionen werden um 70 Prozent reduziert.“ „100 Prozent klimaneutral.“ „100 Prozent nachhaltig.“ „194 Gramm weniger Elektroschrott.“ Das sind nur einige von vielen fragwürdigen Behauptungen, mit denen die Anbieter für den Kauf von refurbished-Produkten werben. Tatsächlich entstehen aber auch bei der Aufarbeitung gebrauchter Geräte CO2-Emissionen und Elektroschrott, beispielsweise durch den Austausch von Akkus und anderen Teilen. Welche Maßnahmen die Unternehmen ergreifen, um schädliche Umwelteinwirkungen bei der Erneuerung der Geräte, deren Vertrieb und Versand möglichst gering zu halten, sucht man auf ihren Internetseiten allerdings weitgehend vergebens. Das ist nach Auffassung des vzbv irreführend.
Die abgemahnten Onlineshops warben mit hohen Reduzierungen beim Kauf eines erneuerten Gerätes. Unmittelbar neben dem geforderten Preis stand ein wesentlich höherer durchgestrichener Preis. Dabei blieb im Dunkeln, ob sich der Streichpreis auf den zuvor vom Händler verlangten, den für ein gebrauchtes oder ein neues Gerät oder einen anderen Preis bezog.
So bot laut vzbv ein Onlineshop ein erneuertes Smartphone für 275 Euro mit einer angeblichen Preisersparnis von 69 Prozent im Vergleich zum durchgestrichenen Preis von 909 Euro an. So teuer war das Gerät in etwa beim Verkaufsstart im Jahr 2019 auf der Webseite des Herstellers gelistet. Aktuell wurde das Gerät als Neuware von Händlern im Internet schon ab 424,50 Euro und gebraucht ab 242 Euro angeboten.
Auch mit dem Schutz der Privatsphäre nahmen es die abgemahnten Unternehmen nicht so genau. Sie speicherten Cookies für Werbe- und Analysezwecke auf den Geräten der Kunden, ohne zuvor die erforderliche Einwilligung einzuholen. Ein Unternehmen setzte die Werbe-Cookies sogar ein, nachdem deren Einsatz ausdrücklich abgelehnt wurde.