Ein Kompetenzdefizit bei Basic Workers sind häufig lückenhafte oder fehlende digitale Kenntnisse, ohne die heute selbst eine Qualifizierung unter Einsatz digitaler Medien und Schulungsmaterialien kaum denkbar ist. Selbst, wenn die meisten ein Smartphone besitzen und bedienen können, fehlen ihnen Routinen beispielsweise bei der Nutzung von gängigen Office-Programmen, komplexen browserbasierten Workflow-Anwendungen sowie Basiswissen zum Umgang mit industriellen Standardsoftwarelösungen. Selbst wenn sie betriebliche IT-Einzellösungen halbwegs beherrschen: Die meisten Unternehmen überführen mittlerweile ihre proprietäre IT-Programmvielfalt in vernetzte Produktionsplanungssysteme und Enterprise Resource Planning Systeme. Hier fehlt dann Basic Workers meistens die überfachliche IT-Kompetenz, die mittlerweile von vielen Unternehmen benötigt wird, wenn sie eine harmonisierte IT-Landschaft mit neuen Industriestandards einführen wollen.
Daher sollte zu Beginn eine Eignungsfeststellung stehen. Auf dieser Grundlage können passende Qualifizierungsmaßnahmen getroffen werden. Bei manchen Einfacharbeitern beginnt die Schulung bei der Vermittlung von grundlegenden PC-Kenntnissen, andere steigen bei entsprechenden Grundfähigkeiten bereits mit Tabellenkalkulation oder Industrieanwendungen ein. Nicht zu unterschätzen ist bei Einfacharbeitern, die langjährig als Hilfskräfte in der Produktion beschäftigt waren, dass sie „on the Job“ vielfältige Teilkompetenzen erworben haben. Bei einer Kompetenzfeststellung kann sich dann zeigen, dass sie sogar für eine Teilqualifizierung mit IHK-Abschluss geeignet sind. Aus Einfacharbeitern können mit entsprechender Berufserfahrung durch eine Qualifizierung auch Maschinen- und Anlagenführer, Betriebselektriker und sogar Zerspanungsmechaniker werden. Gerade KMU können sich so Industrie- und Produktionsfachkräfte sichern, die sie auf dem Arbeitsmarkt kurz- und mittelfristig nicht finden werden.
Mit der Feststellung von Qualifizierungsbedarfen in Betrieben und der Beratung von Basic Workers sind Kosten verbunden. Viele KMU haben dafür neben fehlender Kompetenz häufig nicht die Mittel, um diese Prozesse zu finanzieren. Deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit speziell für an- und ungelernte Fachkräfte in KMU entsprechende Förderprogramme aufgelegt, darunter das „Arbeit von Morgen“-Gesetz oder das Qualifizierungschancengesetz (QCG). Diese staatlichen Programme basieren auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) und stellen Mittel in Millionenhöhe bereit. Betriebe können daraus Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten erhalten, je nach Bildungstyp und bei Anpassungs- oder Erweiterungsqualifizierung. Die Förderleistungen aus dem QCG wurden zudem verbessert, indem neben den Weiterbildungskosten außerdem Zuschüsse zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber gezahlt werden können. Die Förderung steht so einer größeren Zielgruppe zur Verfügung und fördert nicht nur die Weiterbildungskosten an sich, sondern auch den durch die Weiterbildung bedingten Ausfall der Arbeitszeit.
Markus Dohm ist Bereichsvorstand bei TÜV Rheinland Academy & Life Care
Hans-Björn Glock ist Koordinator berufliche Bildung bei der TÜV Rheinland Akademie