Klage gegen Smartlaw

Bundesgerichtshof prüft Zulässigkeit von Rechtsdokument-Generator

18. Juni 2021, 7:30 Uhr | Quelle: dpa / Redaktion: Lukas Steiglechner
© Paul Hill-fotolia/Adobe

Die Plattform Smartlaw ermöglicht NutzerInnen, Schritt für Schritt Rechtsdokumente zu erstellen. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer klagt gegen den Betreiber wegen fehlender Zulassung zur Anwaltschaft. Der Bundesgerichtshof muss jetzt prüfen.

Auf der Plattform "Smartlaw.de" können zahlende NutzerInnen Schritt für Schritt auf sie zugeschnittene Rechtsdokumente wie etwa Patientenverfügungen oder Mietverträge erstellen. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat jetzt gegen den Betreiber, den Fachverlag Wolters Kluwer, geklagt. Denn dieser hat keine Zulassung zur Anwaltschaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss jetzt die Frage klären, ob der digitale Rechtsdokumente-Generator Smartlaw zulässig ist.

Der Verlag richtet den Generator an Privatpersonen und Unternehmen. NutzerInnen klicken sich dabei selbst durch verschiedene Eingabemasken mit Fragen. Am Ende stellt der Generator den Text aus Bausteinen zusammen. Nach Angaben des Betreibers wurde Smartlaw gemeinsam mit Anwälten entwickelt.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer wirft dem Verlag vor, unzuverlässige Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Darunter versteht das Gesetz "jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". Die Frage ist, das Angebot von Smartlaw nach der Definition eine Rechtsdienstleistung ist. Wenn ja, dann wäre Smartlaw wohl eher nicht erlaubt, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch andeutete. Der entscheidende Punkt werde aber sein, ob der Verlag für die NutzerInnen des Generators in konkreten Angelegenheiten wirklich tätig werde.

Koch wies darauf hin, dass Formular-Handbücher mit Textbausteinen gang und gäbe seien. Auch der Generator erzeuge standardisierte Dokumente. Allerdings hat der Verlag auch sehr komplexe Materien im Angebot wie beispielsweise Lizenzverträge, für die NutzerInnen 30 oder 40 Einzelfragen beantworten. Den Klägern überschreitet dies eine Grenze. Denkbar wäre auch, dass der BGH zwischen solchen Dokumenten und einem einfachen Mietvertrag unterscheidet. "Wir wollen natürlich nicht jedes noch so profane Dokument verbieten", sagte Kammerpräsident Christian Lemke.

Der BGH-Anwalt der Kammer, Volkert Vorwerk, sagte, im Formularbuch wähle der Nutzer aus, was er für richtig halte. Die Software hingegen versammele Wissen, das Juristen hätten. "Und das ist dann die anwaltliche Tätigkeit, die Rechtsdienstleistung." Der Vertreter von Smartlaw, Thomas Winter, hielt entgegen, was passiere, sei fundamental verschieden. Ein Anwalt frage nach, bewerte und erläutere das Ergebnis. Sollte die Klage Erfolg haben, würde außerdem nicht das Produkt verboten – es dürfte nur noch von Anwälten angeboten werden. Auf dem Gebiet der Software seien diese aber nicht überlegen.

Ursprünglich hatte der Verlag offensiv damit geworben, "günstiger und schneller als der Anwalt" zu sein und "Rechtsdokumente in Anwaltsqualität" zu liefern. Das hatte ihm in der Vorinstanz das Kölner Oberlandesgericht vor einem Jahr verboten. Dieser Teil des Urteils ist bereits rechtskräftig. Am BGH geht es nun noch um den Generator an sich. Das Urteil soll erst in nächster Zeit verkündet werden. Ein Termin dafür stand zunächst nicht fest.

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