Die Frage, ob es überhaupt datenschutzkonform möglich sei, Fanpages auf Facebook und anderen sozialen Medien zu erstellen, beschäftige die Datenschutzbehörden und Gerichte schon seit Jahren, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke, Partner der Kanzlei WBS.LEGAL berichtet: „Am 5. Juni 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage als gemeinsam Verantwortlicher im Sinne des Art. 26 Abs. 1 DSGVO mit Meta anzusehen ist (Rechtssache C‑210/16). Wer eine Seite bei Facebook betreibt, muss also auch für Datenschutzverstöße mithaften. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass deutsche Datenschutzbehörden zuständig sind und z.B. die Nutzung von Facebook-Fanpages untersagen dürfen.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) führte in ihrem Beschluss vom 5. September 2018 zunächst aus, dass für Fanpage-Betreiber ohne eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO der Betrieb einer Fanpage rechtswidrig sei. Facebook legte in der Folge zwar das sog. „Seiten Insights-Ergänzung“ (sog. Addendum) vor. Das reichte dem BfDI jedoch nicht aus. Insbesondere, weil Facebook selbst nicht dazu bereit war, Änderungen an der eigentlichen Datenverarbeitung vorzunehmen, um bestehende Datenschutzverstöße abzustellen. Außerdem sei es nicht ausreichend sei, dass Fanpage-Betreiber die Besucher der eigenen Seite einfach nur pauschal auf das Facebook-Addendum verweisen. Als mit Facebook gemeinsam Verantwortlicher habe der Seitenbetreiber mehr Pflichten, denen er aber nicht nachkommen könne. Der BfDI informierte daher per Rundschreiben vom 20. Mai 2019 alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden darüber, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage gegenwärtig nicht möglich sei.
Zwar hat das BPA in der Folge die Statistikfunktion von Facebook-Insights abgeschaltet. Doch auch das reichte dem BfDI nicht aus. Denn eine gemeinsame Verantwortlichkeit bestehe zumindest weiterhin für die Datenerhebung durch das Setzen von verschiedenen Cookies. So finde beim Aufrufen der Fanpage eine Erhebung personenbezogener Daten der Fanpage-Besucher und deren Übermittlung an Facebook statt. Hierzu fehle es jedoch an einer wirksamen Einwilligung. Auch bei diesem Prozess seien Fanpage-Betreiber und Facebook gemeinsam verantwortlich. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Kurzgutachten einer „Taskforce Facebook-Fanpages“ der DSK vom 10. November 2022.“