Durch die Verbraucherrechtsrichtlinie der EU wird sich in E-Commerce 2012 vieles verbessern. Händler sollen besser vor Abmahnungen geschützt werden. Zudem gibt es jetzt einheitliche internationale Regelungen zum Widerrufsrecht oder zum Zahlungsverkehr.
Durch die neue Verbraucherrechtslinie der EU (Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher / VRRL), die am 23.06.2011 beschlossen wurde, wird die Rechtslage für den Onlinehandel europaweit vereinheitlicht. Ziel der Richtlinie ist es, ein übergreifendes Verbraucherrecht in der Europäischen Union zu gewährleisten. Der Deutsche Gesetzgeber hat nun - genauso wie die anderen Mitgliedsstaaten - bis 2013 Zeit, die Europäische Richtlinie in das Deutsche Recht umzusetzen.
Bei der VRRL, die jetzt die lange diskutierte Vollharmonisierung im Fernabsatzrecht durchsetzt, geht es vor allem um die so genannte Button-Lösung (Schaltflächen statt Doppelklick), die Widerrufsfrist und der damit verbundenen Wertersatzpflicht, um Informationspflichten für den Händler, sowie weitere Aspekte, die für den Onlinehandel relevant sind.