Schluss mit dem Abmahnwahnsinn

Das ändert sich 2012 für den Onlinehandel

1. Dezember 2011, 13:07 Uhr | Nadine Kasszian

Fortsetzung des Artikels von Teil 5

Informationspflichten

Der Onlinehändler, der Verbrauchern Ware im Internet zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat eine Reihe von Informationspflichten zu beachten. Welche Informationspflichten im Einzelnen bestehen, wie beispielsweise bezüglich Zahlungs- und Lieferbestimmungen, wird sich mit der Umsetzung der VRRL ins nationale Recht zeigen.


  1. Das ändert sich 2012 für den Onlinehandel
  2. Die Button-Lösung
  3. Abmahnstopp im Onlinehandel
  4. Widerrufsrecht
  5. Wertersatzpflicht
  6. Informationspflichten
  7. Änderungen bei der Zahlungsart

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