Schluss mit dem Abmahnwahnsinn

Das ändert sich 2012 für den Onlinehandel

1. Dezember 2011, 13:07 Uhr | Nadine Kasszian

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Abmahnstopp im Onlinehandel

Aber auch der Onlinehändler will der Gesetzgeber künftig besser schützen. So sollen Abmahnungen im Onlinehandel weiter erschwert werden. Hierzu will das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen deutlich verringern soll. Geplant sind unter anderem Vorschriften, die die Anwalts- und Gerichtskosten reduzieren sowie die Einführung Ersatzansprüche für missbräuchlich Abgemahnte. Damit soll vor allem den kleineren Unternehmen und Existenzgründern Rechung getragen werden, die ihre Waren und Dienste auch über das Internet anbieten. Diese klagen immer häufiger darüber, dass sie wegen geringster Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu hohen Kosten abgemahnt werden. Wie der Gesetzesentwurf konkret aussehen soll, wird sich im Laufe des Jahres 2012 zeigen.


  1. Das ändert sich 2012 für den Onlinehandel
  2. Die Button-Lösung
  3. Abmahnstopp im Onlinehandel
  4. Widerrufsrecht
  5. Wertersatzpflicht
  6. Informationspflichten
  7. Änderungen bei der Zahlungsart

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