Im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs gelten bei Zahlungsdienstleistungen künftig europaweit weitestgehend einheitliche Rechte und Pflichten beim Onlinehandel. So gibt es erstmals sowohl für rein inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungsverfahren (zum Beispiel Überweisung, Kartenzahlung, Lastschrift) einheitliche Regelungen. Das bargeldlose Zahlen wird somit erleichtert. Zudem wird die Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöht. Ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum (single euro payments area - SEPA) erlaubt es den Anbietern von Zahlungsdiensten, europaweite Verfahren für Zahlungen in Euro zu entwickeln (sogenannte SEPA-Produkte). Als Kunde kann man sich nunmehr für das günstigste Angebot entscheiden, ohne dass der Standort des Anbieters hinsichtlich der Zahlung ein Hindernis darstellt. Zugleich begünstigen gleiche Rahmenbedingungen den grenzüberschreitenden Wettbewerb. Ein weiterer Vorteil dieser Vereinheitlichung besteht darin, dass nunmehr auch die Angebote von ausländischen Zahlungsdienstleistenden leichter bewertet werden können.
Schließlich führen die neuen Regelungen zu einer Vereinheitlichung und Verkürzung der Ausführungs- und Wertstellungsfristen. Bislang sind grenzüberschreitende Überweisungen in der EU binnen fünf Werktagen zu erbringen. Ab 1. Januar 2012 müssen alle Zahlungsaufträge in Euro innerhalb eines Geschäftstages ausgeführt werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke ist auf den Internethandel und das Recht in E-Commerce spezialisiert und steht Onlinehändlern gerne beratend zur Seite.