Eine wichtige Entwicklung hinsichtlich des Onlinehandels ist die bereits jetzt heftig diskutierte so genannte »Buttonlösung«, die im Rahmen der VRRL entwickelt wurde. Viele Verbraucher nutzen das Internet, um auf einfache und unkomplizierte Weise Informationen zu erhalten oder um entgeltfreie Leistungen wie das
Herunterladen von Freeware in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden sie immer wieder Opfer von Kosten- beziehungsweise Abo-Fallen. Nach den bisherigen, europaweit geltenden Mindestanforderungen an die Auszeichnung kostenpflichtiger Internetangebote sind Anbieter oft juristisch auf der sicheren Seite, wenn sie im Kleingedruckten auf etwaige Nutzungsgebühren hinweisen - selbst wenn sie gemessen an den Kosten nur eine triviale Leistung erbringen.
Zur Umsetzung der VRRL hat die Bundesregierung nunmehr eine Gesetzesänderung beschlossen, die der »Abzocke im Internet« einen Riegel vorschieben soll. Geplant ist laut Gesetzesentwurf eine Verpflichtung der Online-Händler den Verbraucher über kostenpflichtige Angebote »klar und verständlich und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren«. Demnach kommt ein Vertrag nur dann zustande, wenn dem Käufer eindeutig aufgezeigt wird, für welche Zahlungen er sich verpflichtet und er diese durch einen entsprechend gekennzeichneten Button bestätigt.
Der letzte Schaltknopf (»Button«), dessen Betätigung eine verbindliche Bestellung des Kunden auslöst, muss also als solcher erkennbar sein. Es empfiehlt sich, ihn mit klaren und leicht verständlichen Beschriftungen wie »Bestellung abschicken« zu versehen. Laut einem aktuellen Gesetzesvorhaben soll es bald allen Online-Händlern vorgeschrieben sein, den letzten Button mit der Beschriftung »zahlungspflichtig bestellen« oder einem ähnlichen, derart deutlichen Hinweis zu versehen. Damit soll dem Händler künftig erschwert werden, den Verbraucher durch undurchsichtige Angebote in Kostenfallen tappen zu lassen.