Online-Kennzeichnungspflichten für Funkanlagen
- Das kommt 2025 auf Online-Händler zu
- EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR)
- Online-Kennzeichnungspflichten für Funkanlagen
- E-Rechnung nach dem Wachstumschancengesetz
- Energieverbrauchskennzeichnungspflichten für Smartphones und Tablets nach EU-VO 2023/1669
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
- Der Data Act

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Worum es geht: Für diverse Elektrogeräte mit Netzteilen werden neue Online-Kennzeichnungs- bzw. Informationspflichten in Kraft treten.
Wer betroffen ist: Neben Herstellern und Importeuren sind auch Händler von bestimmten Elektrogeräten mit Netzteilen adressiert. Betroffen von den neuen Kennzeichnungspflichten sind Online-Angebote für:
- tragbare Mobiltelefone
- Tablets
- Digitalkameras (alle digitalen Foto- und Videokameras, aber nicht: Überwachungskameras und Digitalkameras ausschließlich für den audiovisuellen Sektor)
- Kopfhörer
- Headsets
- tragbare Videospielkonsolen
- tragbare Lautsprecher
- E-Reader
- Tastaturen
- Mäuse
- tragbare Navigationssysteme
- Ohrhörer
- Laptops
Was Händler tun müssen: Online-Händler betroffener Elektrogeräte müssen sicherstellen, dass die Produktdetailseiten in ihren Online-Shops mit einem Online-Piktogramm und einem Online-Etikett ausgestattet sind.
Wann: Die Online-Kennzeichnungspflichten müssen bei allen ab 28. Dezember 2024 neu in Verkehr gebrachten Produkte erfüllt werden - mit Ausnahme für Laptops, für die insoweit der 28. April 2026 relevant ist. Für Beststands- bzw. Lagerware, die zum 28. Dezember 2024 bereits gehandelt wurde, gelten die Pflichten nicht.
Mögliche Sanktionen: Neben Abmahnungen durch vor allem Mitbewerber sowie Branchen- und Verbraucherschutzverbände sind auch Maßnahmen durch die Bundesnetzagentur möglich, einschließlich Geldbußen.