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Von E-Rechnung bis Produktsicherheit

Online-Kennzeichnungspflichten für Funkanlagen

Autor:Michaela Wurm • 18.12.2024 • ca. 1:10 Min

Beratung im TK-Fachhandel
Neue Kennzeichnungspflicht für Elektrogeräte mit Netzteilen
© JackF - AdobeStock

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Worum es geht: Für diverse Elektrogeräte mit Netzteilen werden neue Online-Kennzeichnungs- bzw. Informationspflichten in Kraft treten.

Wer betroffen ist: Neben Herstellern und Importeuren sind auch Händler von bestimmten Elektrogeräten mit Netzteilen adressiert. Betroffen von den neuen Kennzeichnungspflichten sind Online-Angebote für:

  •     tragbare Mobiltelefone
  •     Tablets
  •     Digitalkameras (alle digitalen Foto- und Videokameras, aber nicht: Überwachungskameras und Digitalkameras ausschließlich für den audiovisuellen Sektor)
  •     Kopfhörer
  •     Headsets
  •     tragbare Videospielkonsolen
  •     tragbare Lautsprecher
  •     E-Reader
  •     Tastaturen
  •     Mäuse
  •     tragbare Navigationssysteme
  •     Ohrhörer
  •     Laptops

Was Händler tun müssen: Online-Händler betroffener Elektrogeräte müssen sicherstellen, dass die Produktdetailseiten in ihren Online-Shops mit einem Online-Piktogramm und einem Online-Etikett ausgestattet sind.

Wann: Die Online-Kennzeichnungspflichten müssen bei allen ab 28. Dezember 2024 neu in Verkehr gebrachten Produkte erfüllt werden - mit Ausnahme für Laptops, für die insoweit der 28. April 2026 relevant ist. Für Beststands- bzw. Lagerware, die zum 28. Dezember 2024 bereits gehandelt wurde, gelten die Pflichten nicht.

Mögliche Sanktionen: Neben Abmahnungen durch vor allem Mitbewerber sowie Branchen- und Verbraucherschutzverbände sind auch Maßnahmen durch die Bundesnetzagentur möglich, einschließlich Geldbußen.