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Von E-Rechnung bis Produktsicherheit

Energieverbrauchskennzeichnungspflichten für Smartphones und Tablets nach EU-VO 2023/1669

Autor:Michaela Wurm • 18.12.2024 • ca. 1:10 Min

Energieeffizienzklassen
Energieeffizienzklassen
© sdecoret/Adobe Stock

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Worum es geht: Neue Anforderungen an die Energiekennzeichnung für Smartphones und Tablets sind zum einen direkt am Produkt aber auch online im Fernabsatz sowie der Werbung anzugeben.

Wer betroffen ist: Neben dem Hersteller sind vor allem auch Händler von Smartphones und Tablets betroffen.

Was Händler tun müssen: Händler müssen Folgendes sicherstellen:

  •     dass jedes Smartphone und jedes Tablet-Gerät an der Verkaufsstelle – auch auf Messen – mit dem von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a bereitgestellten Etikett versehen ist, das in der Nähe des Produkts angezeigt oder daran befestigt oder so platziert ist, dass es gut sichtbar und eindeutig dem jeweiligen Modell zugeordnet werden kann
  •     im Falle des Fernabsatzes werden das Etikett und das Produktdatenblatt gemäß den Anforderungen in den Anhängen bereitgestellt
  •     jede visuelle Werbung für ein bestimmtes Smartphone- oder Tablet-Modell, auch im Internet, enthält die vorgegebene Energieeffizienzklasse und die Spanne der auf dem Etikett verfügbaren Energieeffizienzklassen

  •     jedes technische Werbematerial zu einem bestimmten Smartphone- oder Tablet-Modell, einschließlich technischem Werbematerial im Internet, das dessen spezifische technische Parameter beschreibt, enthält die Energieeffizienzklasse dieses Modells und die Spanne der auf dem Etikett verfügbaren Energieeffizienzklassen

Wann: Die neuen Vorgaben werden ab 20. Juni 2025 gelten.

Mögliche Sanktionen: In diesem Bereich ist vor allem mit Abmahnungen durch Mitbewerber sowie Branchen- und Verbraucherschutzverbände zu rechnen.