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Von E-Rechnung bis Produktsicherheit

Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

Autor:Michaela Wurm • 18.12.2024 • ca. 0:55 Min

Batteries
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Worum es geht: Da Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll das bisherige deutsche Batteriegesetz (BattG) ablösen. Das Gesetz trifft Bestimmungen zu Zuständigkeiten und Befugnissen für die Aufgaben aus der EU-Batterieverordnung 2023/1542, die bereits in diesem Jahr 2024 in Kraft getreten ist. Die Regelungen betreffen die Themenbereiche

  •     Bewirtschaftung von Altbatterien
  •     Konformität von Batterien
  •     Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und
  •     Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe.

Wer betroffen ist: Betroffen sind insbesondere Hersteller und Händler von Batterien.

Was Händler tun müssen: Händler müssen bestimmte Informationspflichten im stationären und im Online-Handel über die Rücknahme bzw. Rückgabepflicht von Endnutzern erfüllen und im Rahmen ihrer eigenen Rücknahmepflichten sicherstellen, dass Endnutzer Altbatterien zurückgeben können.

Wann: Noch ist das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) nicht verabschiedet worden. Geplant ist aber, dass es zum 18. August 2025 in Kraft tritt.

Mögliche Sanktionen: Neben Abmahnungen durch vor allem Mitbewerber sowie Branchen- und Verbraucherschutzverbände sind behördliche Vollzugsmaßnahmen möglich.