Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
- Das kommt 2025 auf Online-Händler zu
- EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR)
- Online-Kennzeichnungspflichten für Funkanlagen
- E-Rechnung nach dem Wachstumschancengesetz
- Energieverbrauchskennzeichnungspflichten für Smartphones und Tablets nach EU-VO 2023/1669
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
- Der Data Act

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Worum es geht: Da Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll das bisherige deutsche Batteriegesetz (BattG) ablösen. Das Gesetz trifft Bestimmungen zu Zuständigkeiten und Befugnissen für die Aufgaben aus der EU-Batterieverordnung 2023/1542, die bereits in diesem Jahr 2024 in Kraft getreten ist. Die Regelungen betreffen die Themenbereiche
- Bewirtschaftung von Altbatterien
- Konformität von Batterien
- Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und
- Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe.
Wer betroffen ist: Betroffen sind insbesondere Hersteller und Händler von Batterien.
Was Händler tun müssen: Händler müssen bestimmte Informationspflichten im stationären und im Online-Handel über die Rücknahme bzw. Rückgabepflicht von Endnutzern erfüllen und im Rahmen ihrer eigenen Rücknahmepflichten sicherstellen, dass Endnutzer Altbatterien zurückgeben können.
Wann: Noch ist das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) nicht verabschiedet worden. Geplant ist aber, dass es zum 18. August 2025 in Kraft tritt.
Mögliche Sanktionen: Neben Abmahnungen durch vor allem Mitbewerber sowie Branchen- und Verbraucherschutzverbände sind behördliche Vollzugsmaßnahmen möglich.