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Neue Steuern – neue Gesetze

Das kommt auf Sie zu!

Eine Flut von Gesetzen, Regelungen und Verordnungen droht Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern zu Jahresbeginn. Allein die beschlossenen Steueränderungen sorgen für Vollbeschäftigung bei Steueranwälten und Steuerberatern.

Autor:Martin Fryba • 13.12.2006 • ca. 1:55 Min

»Da kommt was auf Sie zu«, meinte kürzlich ein hoher Finanzbeamter mit ernstem Gesichtsausdruck. Dabei lautete die Frage ganz einfach: »Was ändert sich steuerrechtlich für die Unternehmen im kommenden Jahr?« Tatsächlich rollt regelrecht ein Lawine über die Steuerbürger, wie unsereins in bestem Finanzamtdeutsch bezeichnet wird. Konkreter wird da schon Werner Birkmaier, Steuerberater aus Rosenheim. »So viele Steueränderungen wie derzeit gab es in diesem Umfang noch nie.« Er muss es wissen, schließlich arbeitet er schon lang genug in diesem Metier und boxt sich Jahr für Jahr durch einen Wust an Änderungen, Erlassen und Entscheidungen zum Steuerrecht. »Wir Steuerberater sind für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler immer wichtiger. Wer da nicht ständig auf dem Laufenden ist, kann schnell Probleme bekommen.« Vor allem die fehlende Systematik bei neuen Steuergesetzen und die Tatsache, dass allein im Oktober knapp 2.000 Steuerverordnungen anhängig sind beim Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht und Europäischen Gerichtshof. Diese Verordnungen werden zwar schon angewandt, sorgen aber bis zur höchstrichterlichen Entscheidung durch Einsprüche und Verfahren für sehr viel Unsicherheit.

Deutschlands Unternehmen müssen sich im kommenden Jahr aber nicht nur mit Änderungen im Steuerrecht herumschlagen – obwohl dies schon aufwändig genug ist. Auch in allen anderen Lebensbereichen haben die Parlamentarier für reichlich Arbeit und Umstellung gesorgt. So gibt es zum Jahresbeginn bundesweit kein einheitliches Ladenschlussgesetz, da sich die Entscheidung darüber die Bundesländer vorbehalten. Die meisten Länder wollen zwar zum 1. Januar das alte Gesetz kippen und die Nacht zum Tage machen. Aber ob zwischen Flensburg und Berchtesgaden jemals eine einheitliche Regelung gefunden werden kann, bleibt offen.

Offen bleibt auch, ob und in welchem Maße das geplante Urheberrechtsgesetz die Hersteller belastet und die Preise verändert. Geändert wurde schon das Gleichbehandlungsgesetz, aber noch strotzt es nur so vor unlogischen Auflagen, bis hin zu europarechtswidrigen Regelungen. Sicherlich wird es auch hier noch weitere Veränderungen geben.

Überarbeitet wird im kommenden Jahr sicherlich auch das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb. Zurzeit bastelt das Justizministerium zusammen mit einer Arbeitsgruppe, der auch der Branchenverband Bitkom angehört, an einer Neufassung. Dabei wird eine vollständige Angleichung des Rechts der unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich des geschäftlichen Verkehrs zwischen Unternehmern und Verbrauchern zur Schaffung eines verlässlichen Rechtsrahmens in der EU angestrebt. Laut EU muss die Richtlinie bis Juni 2007 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt sein.

Und dann gibt es – neben vielen anderen Regelungen – ja noch die GEZ-Gebühr für so genannte »neuartige Empfangsgeräte«. Ungeachtet der Proteste aus Politik, Wirtschaft und Verbänden haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Gebühr von 5,52 Euro ab 1. Januar für internetfähige Computer und Handys festgelegt. Danach müssen auch Unternehmen für jeden Standort diese Gebühr bezahlen.