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Neue Steuern – neue Gesetze

Kommentar

Autor:Martin Fryba • 13.12.2006 • ca. 0:45 Min

Autor: Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der Datev eG

Ziel einer Unternehmenssteuerreform muss es sein, Unternehmen und Unternehmern in Deutschland zu ermöglichen, eine solide Unternehmenspolitik verbunden mit einer Stärkung der Eigenkapitalbasis zu realisieren. Schließlich sollen langfristig Arbeitsplätze gehalten und neue geschaffen werden. Auf den ersten Blick scheint die Senkung der nominellen Steuerbelastung von Körperschaften diesem Ziel zu dienen. Doch ist ihre Auswirkung mehr als fraglich, wenn die erreichte Entlastung im Gegenzug durch eine Abzugsbeschränkung von Zinsaufwand oder ein so genanntes Zinsschrankenmodell zu einem Großteil wieder zunichte gemacht wird. Durch die Freigrenze oder geeignete »Escape-Klauseln« könnte dabei zwar das Schlimmste verhindert werden, dies jedoch nur zum Preis einer weiteren Komplizierung. Das Konzept bleibt als solches deshalb zweifelhaft.

Ein weiteres Mal wurde die dringend notwendige Abschaffung der Gewerbesteuer und völlige Neukonzeption der kommunalen Finanzierung versäumt. Was von den beschlossenen Eckpunkten zu halten ist, hat bereits die Bundessteuerberaterkammer in ihren Leitsätzen zur Reform der Unternehmensbesteuerung sehr treffend festgehalten: »Ein Systemwechsel ohne Entlastung ist den Aufwand nicht wert.« Lediglich eine Maßnahme dient uneingeschränkt dem Erhalt von Unternehmen: Die geplante Streichung der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen.