Vor der Sommerpause sollte es eine Einigung beim Streitthema Störerhaftung geben - darauf hatte Kanzlerin Merkel gedrängt. Jetzt steht die Koalition angeblich kurz vor einer Einigung.
Nach langem Hin und Her macht die Bundesregierung nun offenbar den Weg frei für freies WLAN in Cafés und Einzelhandelsgeschäften in Deutschland. Wie Handelsblatt und auch Spiegel Online mit Verweis auf Koalitionskreise berichten, sollen sich Union und SPD am Morgen des 11.05.2016 auf eine Änderung des entsprechenden Gesetzes geeinigt haben. Diese sieht angeblich vor, dass nun auch private und nebengewerbliche Anbieter (wie ein Café-Betreiber) das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen dürfen. Sie müssen ihr WLAN nun nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einem Passwort sichern.
Schon in der nächsten Sitzungswoche sollen laut Spiegel Online die Änderungsanträge im Parlament beschlossen werden. Das Gesetz könnte damit bereits ab Herbst in Kraft treten und offene Hotspots in Deutschland Realität werden lassen.
Hintergrund
Die bisherige Regelung, die sogenannte Störerhaftung, wird als Grund dafür angesehen, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine Hotspot-Wüste ist. Demnach haften Betreiber öffentlicher kabelloser Internetzugänge beispielsweise dafür, wenn die Nutzer etwa illegal Musik downloaden.
Über die Störerhaftung in Deutschland hatten Union und SPD monatelang gestritten. Die SPD wollte, so Handelsblatt, die Haftung von Anfang an ganz abschaffen, Unionspolitiker beharrten jedoch zumindest auf einer Vorschaltseite, mit der Nutzer zunächst versichern sollten, dass sie nichts Kriminelles vorhaben, während sie in dem WLAN-Netz surfen. Ein entsprechender Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des betreffenden Telemediengesetzes war bereits im September im Kabinett durchgewinkt worden. Er sah zudem vor, dass Betreiber von öffentlichen WLAN-Spots „geeignete Maßnahmen“ ergreifen sollen, um ihr Netz zu sichern.
In Bezug auf den ursprünglichen Gesetzesentwurf hatte es von vielen Stellen Kritik gegeben. In Frage gestellt wurden vor allem die unspezifische Formulierung zu den Sicherungsmaßnahmen sowie die Zweckmäßigkeit einer Vorschaltseite. Netzexperten zweifelten auch an der Wirksamkeit dieser Maßnahmen bei der Verbrechensbekämpfung. Im März hatte eine Einschätzung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Kritikern des Gesetzesentwurfes zusätzlichen Schub gegeben.