Hersteller erhalten Rückenwind aus Brüssel

EU-Kommission stützt Vertriebsbeschränkungen für Etailer

21. April 2010, 14:02 Uhr | Matthias Hell
Mit einer Unterschriftenaktion wollte Ebay Verbraucher-Druck auf Brüssel machen

Dürfen Hersteller unliebsame Etailer am Verkauf ihrer Waren hindern, bzw. den Onlinevertrieb komplett verbieten? Online-Plattformen wie Ebay hofften in dieser Frage auf ein Machtwort aus Brüssel. Doch mit einer neuen Verordnung hat die EU-Kommission nun die Rechte der Hersteller gestärkt.

Unter dem Einfluss des langwierigen Gerichtsstreits zwischen Ebay und dem Luxuskonzern Moët Hennessy Louis Vuitton Group über die Zulässigkeit von Vertriebseinschränkungen (CRN berichtete) hat die Europäische Kommission eine neue Fassung der »Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen zwischen Herstellern und Vertriebshändlern« veröffentlicht. Dabei war die Brüsseler Behörde sichtlich darum bemüht, beide Parteien in dem Streit zufriedenzustellen:

So gilt zwar nach wie vor der Grundsatz, dass Unternehmen selbst entscheiden können, wie ihre Produkte vertrieben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass entsprechende Vertriebsvereinbarungen keine Preisabsprachen oder andere Kernbeschränkungen enthalten und keine der beiden Seiten – d. h. weder Hersteller noch Vertriebshändler – mehr als 30 Prozent am jeweiligen Markt besitzt. Zudem dürfen zugelassene Händler die Produkte ohne Mengenbeschränkungen über das Internet verkaufen. Auch in Bezug auf den Standort der Kunden sowie die Preisgestaltung sind keine Einschränkungen erlaubt.

»Die Bestimmungen sollen sicherstellen, dass die Verbraucher die von ihnen gewünschten Waren und Dienstleistungen an jedem beliebigen Ort in der Europäischen Union zum günstigsten Preis kaufen können«, erläutert EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Doch sei auch klar: »Gleichzeitig müssen Unternehmen ohne Marktmacht die Möglichkeit haben, ihre Verkaufsnetze bedarfsgerecht zu organisieren.« In Kraft tritt die neue Gruppenfreistellungsverordnung im Juni und soll mit einer einjährigen Übergangsphase bis 2022 gelten.


  1. EU-Kommission stützt Vertriebsbeschränkungen für Etailer
  2. Viele Herstellerforderungen erfüllt
  3. Ebay mit rosaroter Brille

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu eBay GmbH

Matchmaker+