Auf positive Resonanz stieß die Neufassung der Wettbewerbsregeln bei den Herstellern. »Für uns ist es wichtig, Kontrolle über das Image unserer Produkte zu haben und eine qualitativ hochwertige Verkaufsumgebung zu gewährleisten. Nur so erfüllen wir die Erwartungen, die ein Kunde an ein Luxusprodukt hat«, erklärt Guy Salter von der »European Alliance« der Luxushersteller. »Der neue rechtliche Rahmen stellt sicher, dass es hier keinen Unterschied zwischen den Regeln für den Offline- und Online-Verkauf gibt.«
»Hersteller sollten frei über die Anzahl und den Charakter ihrer Vertriebspartner entscheiden können«, hält auch die EU-Kommission in den FAQ zu den neuen Vorschriften fest: »So wollen einige Unternehmen etwa nur über Händler verkaufen, die über ein stationäres Ladengeschäft verfügen, in dem die Kunden die Waren betrachten und ausprobieren können.« Während Vertriebsbeschränkungen an reine Etailer somit möglich sind, darf Vertragshändlern der Online-Verkauf allerdings nicht grundsätzlich verboten werden: »Hat ein Hersteller einen Händler erst einmal in sein Vertriebssystem aufgenommen, darf er diesem den Betrieb einer Webseite und den Verkauf im Internet nicht verbieten.« Möglich sind jedoch qualitative Einschränkungen beim Online-Vertrieb: »Ein Hersteller kann verlangen, dass ein Händler nicht über eine Webseite verkauft, die den vereinbarten Qualitätsstandards nicht entspricht.« Ebenso kann der Weiterverkauf an unauthorisierte Händler von Herstellerseite verboten werden.