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Gebrauchtsoftware: Die Verunsicherung wächst

Seit Anfang dieses Jahres findet eine harte Auseinandersetzung statt, ob der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist oder nicht. Sowohl Hersteller Oracle als auch der Händler Usedsoft feiern die Gerichtsentscheidungen als Sieg. CRN geht den juristischen Hintergründen nach.

Autor:Markus Reuter • 30.8.2006 • ca. 1:20 Min

Juristisch gesehen bleibt der Handel mit Second-Hand-Lizenzen nach wie vor gefährlich

Der Software-Konzern Oracle hatte Anfang Januar 2006 die gerichtliche Entscheidung gesucht, ob der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist. Anlass war eine besonders kreative Geschäftsidee der Firma Usedsoft: Das Unternehmen hatte nicht benötigte Oraclelizenzen aufgekauft und diese ihren Kunden angeboten. Die Käufer wurden danach aufgefordert, sich die entsprechende Software von der Internetseite von Oracle runter zu laden.

Die Meinungen beider Kontrahenten sind dabei beide nachvollziehbar:

Auf der einen Seite steht der Softwarekäufer und Rechtenutzer, der eine Software gekauft hat, die er nicht mehr benötigt oder der über mehr Lizenzen verfügt, als beispielsweise nach einer Betriebsumstellung erforderlich sind. Er wird daran interessiert sein, die überflüssigen Lizenzen wie einen Gebrauchtwagen zu verwerten. Dies führte zu der Geschäftsidee, der unter anderem Usedsoft nachging, nicht mehr benötigte Software und Lizenzen aufzukaufen und günstig weiter zu vermarkten.

Auf der anderen Seite stehen die Interessen der Urheber und Inhaber von Vertriebsrechten an Software. Bei diesen steht die Gegenleistung für die Nutzung und Vermarktung von Software im Vordergrund. Es gilt daher Parallelnutzung zu verhindern und eingeführte Geschäftsmodelle nicht durch den Handel von Gebrauchslizenzhändlern mit verbilligten Lizenzen zerstören zu lassen.

Das Landgericht München hatte dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom 19.01.06 stattgegeben. Das Oberlandesgericht München bestätigte diese Entscheidung am 03.08.06. Beide Parteien feierten das Gerichtsurteil als Erfolg. Oracle hatte bereits siegessicher Anfang des Jahres den Todesschuss für den gesamten Verbrauchhandel verkündet - »der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen beziehungsweise. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen ist rechtswidrig«, hieß es in einer Erklärung des Softwareherstellers zu dem ersten Urteil.

Die Firma Usedsoft hingegen ist der Meinung, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchter Software grundsätzlich bestätigt hätte. Oraclesoftware, die per CD verkauft werde, dürfe auch weiter vertrieben werden. »Unternehmen müssten aber in Zukunft darauf bestehen, dass sie beim Softwarekauf eine CD erhalten, um sich so das Eigentumsrecht an ihrer Software zu sichern« so Geschäftsführer Peter Schneider.