Mit genau den von Mundt benannten Verboten hatte Asics seine Vertriebspartner belegt. Nach Auffassung der Behörde dienten diese vor allem der Kontrolle des Preiswettbewerbs sowohl im Internet als auch im stationären Handel. Die Ermittlungen hatten gezeigt, dass insbesondere kleine und mittlere Händler die damit verbundenen Verluste an Reichweite nicht kompensieren können. Zudem kritisierte das Bundeskartellamt, dass Asics-Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon pauschal untersagt wurde.
Gleichzeitig nimmt die Behörde aber auch die europäische Politik in die Pflicht und drängt auf einen Diskussionsprozess zur kartellrechtlichen Beurteilung von Marktplatzverboten und anderer Einschränkungen im Internetvertrieb.
Asics hat auf das Ergebnis der Kartellamtsuntersuchung bereits reagiert und die beanstandeten Vertriebsklauseln inzwischen geändert. Zudem kann das Unternehmen gegen die erlassene Feststellungsentscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Neben Asics hatte die Behörde auch gegen den Konkurrenten Adidas wegen eines zu restriktiven Vertriebsmodells ermittelt. Der Konzern aus dem fränkischen Herzogenaurach war allerdings vorzeitig eingeknickt und hatte sein Klauseln geändert, bevor das Kartellamt zu einem Ergebnis kam.