Kampf gegen selektive Vertriebsmodelle

Klatsche für Asics – Etappensieg für den Online-Handel

21. September 2015, 16:58 Uhr | Peter Tischer
© georgejmclittle-fotolia

Im andauernden Streit um selektive Vertriebsmodelle zwischen Herstellern und dem Online-Handel haben diese nun einen Etappensieg errungen.

Während Online-Shopper die hohe Preistransparenz im Netz zu schätzen wissen, gehen vor allem Premium-Hersteller oft gegen einen Verkauf ihrer Produkte am digitalen Wühltisch vor. Damit das gewohnte Preisniveau der eigenen Marke nicht verfällt, setzen Hersteller wie der Laufsportmarktführer Asics auf selektive Vertriebsmodelle und stellen für ihre Vertriebspartner strenge Regeln auf. Offiziell soll so der Qualitätsstandard im Vertrieb hoch gehalten werden, doch viele kleine und mittlere Online-Händler beklagen schon lange, dass derartige Regelungen sie benachteiligen. Jetzt hat das Bundeskartellamt in diesem Streit erstmals Fakten geschaffen und sich auf die Seite der Online-Händler geschlagen. Die Behörde hatte lange gegen Asics wegen wettbewerbsbeschränkender Klauseln im Vertriebssystem ermittelt und dem Sportartikelhersteller vorgeworfen, kleinere und mittlere Vertragshändler beim Online-Vertrieb rechtswidrig zu beschränken.

»Wenn Hersteller ihren Vertragshändlern verbieten, Preisvergleichsmaschinen und Verkaufsportale zu nutzen oder die ­Verwendung der jeweiligen Markenzeichen für eigene Suchmaschinenwerbung ausgeschlossen wird, kann der Verbraucher gerade die kleineren Händler im Internet de facto nicht mehr finden«, begründet Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt die Entscheidung. Viele Hersteller hätten eigene Online-Shops etabliert. Sie kooperieren mit großen Marktplätzen wie Amazon. »Wenn diese Hersteller gleichzeitig weitreichende Internetbeschränkungen gegenüber ihren überwiegend kleinen Händlern durchsetzen, wird sich das Online-Geschäft letztlich auf die Hersteller selbst und einige große Händler oder dominierende Marktplätze konzentrieren.«


  1. Klatsche für Asics – Etappensieg für den Online-Handel
  2. Verbot von Online-Marktplätzen kritisch

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