Anlässlich des Europäischen Tags des Datenschutzes

Mit dem Mobiltelefon sicher im Netz

30. Januar 2013, 14:12 Uhr | Diana Künstler

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Verbreiten von Fotos und Filmen – die Rechte anderer schützen

Moderne Mobiltelefone sind Multitalente. Man kann damit Fotos und Videos aufnehmen, sie per MMS, Bluetooth oder via Internet an Freunde versenden oder in sozialen Netzwerken teilen. Doch private Aufnahmen von Personen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden, ansonsten wird ein Persönlichkeitsrecht – genauer: das „Recht am eigenen Bild“ – verletzt.

Bei der Verbreitung von Musik, Filmen, Bildern und Artikeln greift in der Regel das Urheberrecht. Diese Medien können nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Rechteinhabers weitergegeben werden. Kopien für den Privatgebrauch sind dagegen in der Regel erlaubt. Strafbar wird es jedoch, wenn dazu ein Kopierschutz geknackt werden muss. Generell ist es ratsam, sich im Vorfeld Informationen über die erlaubte Verwendung einzuholen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Um mit dem Mobiltelefon verantwortungsvoll umzugehen, sollten besonders Kinder und Jugendliche über Wissenswertes zum Datenschutz und Urheberrecht aufgeklärt werden.

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  1. Mit dem Mobiltelefon sicher im Netz
  2. Vorsicht bei öffentlichen WLAN-Hotspots
  3. Verbreiten von Fotos und Filmen – die Rechte anderer schützen

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