Moderne Mobiltelefone sind Multitalente. Man kann damit Fotos und Videos aufnehmen, sie per MMS, Bluetooth oder via Internet an Freunde versenden oder in sozialen Netzwerken teilen. Doch private Aufnahmen von Personen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden, ansonsten wird ein Persönlichkeitsrecht – genauer: das „Recht am eigenen Bild“ – verletzt.
Bei der Verbreitung von Musik, Filmen, Bildern und Artikeln greift in der Regel das Urheberrecht. Diese Medien können nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Rechteinhabers weitergegeben werden. Kopien für den Privatgebrauch sind dagegen in der Regel erlaubt. Strafbar wird es jedoch, wenn dazu ein Kopierschutz geknackt werden muss. Generell ist es ratsam, sich im Vorfeld Informationen über die erlaubte Verwendung einzuholen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Um mit dem Mobiltelefon verantwortungsvoll umzugehen, sollten besonders Kinder und Jugendliche über Wissenswertes zum Datenschutz und Urheberrecht aufgeklärt werden.